Gliedertaxe

Private Unfallversicherung · Invalidität Gliedertaxe – Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsbeeinträchtigung Die Gliedertaxe ist eine vertragliche Bewertungsgrundlage der privaten Unfallversicherung. Sie ordnet bestimmten Körperteilen und Sinnesorganen feste Invaliditätsgrade für den vollständigen Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit zu. Bei einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung kann entsprechend den Versicherungsbedingungen ein Anteil des jeweiligen Gliedertaxenwertes berücksichtigt werden. Weiterführende Informationen: Ergänzende … Weiterlesen