Invalidität

Wann liegt Invalidität vor?

Invalidität setzt voraus, dass ein versicherter Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit geführt hat. Eine Verletzung oder vorübergehende Beschwerde allein reicht für eine Invaliditätsleistung deshalb nicht aus.

In den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft gilt eine Beeinträchtigung als dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. Für einen konkreten Versicherungsfall sind jedoch immer die tatsächlich vereinbarten Bedingungen maßgeblich.

Versicherter Unfall

Die dauerhafte Beeinträchtigung muss auf ein Ereignis zurückzuführen sein, das nach dem Vertrag unter den Versicherungsschutz fällt.

Dauerhafte Beeinträchtigung

Entscheidend ist die langfristige Funktionsbeeinträchtigung und nicht allein die ursprüngliche Verletzung oder Behandlungsdauer.

Ursächlicher Zusammenhang

Zwischen dem versicherten Unfall und der verbleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigung muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen.

Welche langfristigen Beeinträchtigungen nach dem Heilungsverlauf relevant werden können, wird unter Dauerfolgen näher beschrieben.

Wie wird der Invaliditätsgrad bestimmt?

Der Invaliditätsgrad beschreibt das Ausmaß der dauerhaften unfallbedingten Beeinträchtigung. Wie dieser Grad bestimmt wird, hängt davon ab, welcher Körperteil, welches Sinnesorgan oder welche andere körperliche oder geistige Funktion betroffen ist.

Für bestimmte Körperteile und Sinnesorgane kann eine vertraglich vereinbarte Gliedertaxe gelten. Sie legt Invaliditätsgrade für den vollständigen Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit fest. Bei teilweiser Funktionsbeeinträchtigung wird nach den jeweiligen Bedingungen ein entsprechender Anteil berücksichtigt.

Für Beeinträchtigungen außerhalb der Gliedertaxe richtet sich die Bewertung nach den dafür vorgesehenen Vertragsregeln. In den GDV-Musterbedingungen wird danach beurteilt, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.

Gliedertaxe

Für bestimmte Körperteile und Sinnesorgane können feste vertragliche Ausgangswerte für die Invaliditätsbemessung vorgesehen sein.

Funktionsbeeinträchtigung

Bei einer teilweisen Beeinträchtigung kann nur der entsprechende Anteil des vereinbarten Gliedertaxenwertes maßgeblich sein.

Andere Beeinträchtigungen

Außerhalb der Gliedertaxe erfolgt die Bewertung nach den hierfür geltenden medizinischen und vertraglichen Maßstäben.

Die vertragliche Tabelle selbst wird unter Gliedertaxe erläutert. Wie daraus beziehungsweise aus anderen dauerhaften Beeinträchtigungen ein prozentualer Wert entsteht, beschreibt die Seite Invaliditätsgrad.

Welche Bedeutung hat Invalidität für Leistungen?

Der Invaliditätsgrad kann wesentlich dafür sein, ob und in welcher Höhe bestimmte Leistungen aus der privaten Unfallversicherung erbracht werden. Besonders relevant ist er für die Invaliditäts-Kapitalleistung.

Bei einer Kapitalleistung können die vereinbarte Invaliditätssumme, der festgestellte Invaliditätsgrad und gegebenenfalls eine Progressionsregelung zusammenwirken. Ein höherer Invaliditätsgrad kann dadurch zu einer höheren Kapitalleistung führen.

Bei einer Unfallrente erfüllt der Invaliditätsgrad eine andere Funktion. Hier kann er insbesondere darüber entscheiden, ob die vertraglich festgelegte Mindestgrenze für die Rentenleistung erreicht wird. Die monatliche Unfallrente wird deshalb nicht automatisch proportional aus dem Invaliditätsgrad berechnet.

Kapitalleistung

Die Höhe einer Invaliditäts-Kapitalleistung kann unmittelbar vom festgestellten Invaliditätsgrad abhängen.

Progression

Eine vereinbarte Progression kann die Kapitalleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional erhöhen.

Unfallrente

Bei der Unfallrente kann der Invaliditätsgrad insbesondere für das Erreichen einer vertraglich vereinbarten Leistungsschwelle relevant sein.

Für die medizinische Feststellung dauerhafter Beeinträchtigungen können Untersuchungen und Gutachten erforderlich sein. Welche Aufgabe sie dabei haben, erläutert die Seite Begutachtung.

Wie wird Invalidität von anderen Begriffen abgegrenzt?

Invalidität in der privaten Unfallversicherung beschreibt eine dauerhafte unfallbedingte Beeinträchtigung nach den Bewertungsregeln des Versicherungsvertrags. Sie ist deshalb nicht mit jeder länger anhaltenden gesundheitlichen Einschränkung gleichzusetzen.

Auch Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder ein Grad der Behinderung folgen anderen Voraussetzungen und Bewertungsmaßstäben. Eine Person kann beispielsweise einen Invaliditätsgrad in der Unfallversicherung haben, ohne dass daraus automatisch eine Berufsunfähigkeit oder eine bestimmte sozialrechtliche Einstufung folgt.

Ebenso muss zwischen vorübergehenden Unfallfolgen und dauerhafter Invalidität unterschieden werden. Unfallfolgen können sich während des Heilungsverlaufs zurückbilden. Erst eine nach den Vertragsbedingungen dauerhaft verbleibende Beeinträchtigung wird für die Invaliditätsbewertung relevant.

Invalidität

Bewertet wird die dauerhafte unfallbedingte körperliche oder geistige Funktionsbeeinträchtigung nach dem Unfallversicherungsvertrag.

Berufsunfähigkeit

Hier steht die Fähigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Mittelpunkt und nicht der Invaliditätsgrad der Unfallversicherung.

Vorübergehende Unfallfolge

Eine zeitweilige Einschränkung kann eine Unfallfolge darstellen, ohne bereits die Voraussetzung einer dauerhaften Invalidität zu erfüllen.

Unfallfolgen können damit den Ausgangspunkt der weiteren medizinischen Entwicklung bilden; für die Invaliditätsleistung entscheidend ist jedoch, welche Beeinträchtigungen dauerhaft verbleiben.

Die Inhalte auf Kosten-Unfallversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben Invalidität und Invaliditätsbewertung in der privaten Unfallversicherung, ohne einen individuellen Invaliditätsgrad oder einen konkreten Leistungsanspruch festzustellen.

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Invalidität in der privaten Unfallversicherung?

Invalidität bezeichnet eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die nach den Versicherungsbedingungen auf einen versicherten Unfall zurückzuführen ist.

Wie wird der Invaliditätsgrad bestimmt?

Bei bestimmten Körperteilen und Sinnesorganen kann eine vereinbarte Gliedertaxe maßgeblich sein. Für andere Beeinträchtigungen erfolgt die Bewertung nach den dafür vorgesehenen medizinischen und vertraglichen Maßstäben.

Ist Invalidität dasselbe wie Berufsunfähigkeit?

Nein. Invalidität in der Unfallversicherung bewertet dauerhafte unfallbedingte Funktionsbeeinträchtigungen. Bei der Berufsunfähigkeit steht dagegen die Fähigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Mittelpunkt.

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