Private Unfallversicherung · Leistungen
Kapitalleistung in der Unfallversicherung – Invalidität, Höhe und Auszahlung
Die Kapitalleistung ist eine einmalige Geldleistung der privaten Unfallversicherung, die insbesondere bei einer dauerhaften unfallbedingten Invalidität vorgesehen sein kann. Ihre Höhe richtet sich nach den vertraglichen Voraussetzungen und kann insbesondere von der vereinbarten Invaliditätssumme, dem festgestellten Invaliditätsgrad und einer möglichen Progression abhängen.
Was ist eine Kapitalleistung?
In der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung typischerweise als einmalige Kapitalzahlung ausgestaltet. Voraussetzung ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines versicherten Unfalls und die Erfüllung der weiteren vertraglichen Bedingungen.
Die Kapitalleistung ist von laufenden Zahlungen wie einer Unfallrente zu unterscheiden. Auch Tagegeld, Krankenhaustagegeld und eine mögliche Todesfallleistung folgen eigenen Leistungsvoraussetzungen.
Einmalige Auszahlung
Die Invaliditätsleistung wird als einmaliger Kapitalbetrag nach den vereinbarten Vertragsbedingungen erbracht.
Dauerhafte Unfallfolge
Eine Invaliditätsleistung setzt eine dauerhafte unfallbedingte Beeinträchtigung voraus.
Vertragliche Leistung
Voraussetzungen, Versicherungssumme und Berechnung richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Die Voraussetzungen einer dauerhaften unfallbedingten Beeinträchtigung werden unter Invalidität näher beschrieben.
Welche Voraussetzungen gelten?
Für eine Invaliditäts-Kapitalleistung muss zunächst ein versichertes Unfallereignis vorliegen. Zusätzlich muss eine dauerhafte Beeinträchtigung bestehen, die nach den Versicherungsbedingungen auf diesen Unfall zurückzuführen ist.
Für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität können vertraglich bestimmte Fristen gelten. Auch ärztliche Feststellungen und weitere Nachweise können für die Leistungsprüfung erforderlich sein. Welche Anforderungen im Einzelnen bestehen, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Versicherter Unfall
Das auslösende Ereignis muss unter die vereinbarte Unfalldefinition und den Versicherungsschutz fallen.
Dauerhaftigkeit
Vorübergehende Beschwerden allein begründen keine Invaliditätsleistung. Maßgeblich sind verbleibende dauerhafte Unfallfolgen.
Nachweise und Fristen
Ärztliche Feststellungen, Meldungen und vertraglich vorgesehene Fristen können Bestandteil der Leistungsprüfung sein.
Wie wird die Kapitalleistung berechnet?
Zu den zentralen Berechnungsgrößen gehören die vereinbarte Invaliditätssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. Ohne zusätzliche Leistungsstaffel ergibt sich die Invaliditätsleistung nach den vertraglichen Berechnungsregeln aus diesen Größen.
Der Invaliditätsgrad beschreibt das Ausmaß der dauerhaften Beeinträchtigung. Bei bestimmten Körperteilen und Sinnesorganen kann dafür die vereinbarte Gliedertaxe maßgeblich sein. Bei anderen Beeinträchtigungen gelten die hierfür vorgesehenen Bewertungsregeln des Vertrags.
Invaliditätssumme
Die vereinbarte Versicherungssumme bildet eine zentrale Grundlage für die Berechnung der Kapitalleistung.
Invaliditätsgrad
Der festgestellte Invaliditätsgrad bestimmt, welcher Anteil beziehungsweise Leistungswert nach den Vertragsregeln zugrunde gelegt wird.
Progression
Ist eine Progression vereinbart, kann sich die Kapitalleistung bei höheren Invaliditätsgraden stärker erhöhen als bei einer linearen Berechnung.
Weitere Informationen zur Bewertung dauerhafter Unfallfolgen finden Sie unter Invaliditätsgrad. Die Wirkung einer zusätzlichen Leistungsstaffel wird unter Progression erläutert.
Abgrenzung zu anderen Leistungen
Die Kapitalleistung bei Invalidität ist nur eine mögliche Leistungsart der privaten Unfallversicherung. Andere Leistungen können an andere Voraussetzungen anknüpfen und nach eigenen Versicherungssummen oder Tagessätzen berechnet werden.
Eine Unfallrente wird beispielsweise laufend gezahlt, wenn die dafür vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Tagegeld kann an eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit anknüpfen. Eine Todesfallleistung betrifft dagegen den unfallbedingten Tod der versicherten Person.
Kapitalleistung
Sie ist eine einmalige Geldleistung und kann insbesondere an eine dauerhafte unfallbedingte Invalidität anknüpfen.
Unfallrente
Sie ist eine laufende Leistung und folgt den dafür vereinbarten Voraussetzungen und Invaliditätsgrenzen.
Weitere Leistungen
Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten und Todesfallleistung besitzen jeweils eigene Leistungsvoraussetzungen.
Einen Überblick über die verschiedenen Leistungsformen finden Sie unter Leistungsarten.
Die Inhalte auf Kosten-Unfallversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben Voraussetzungen und Berechnung einer Kapitalleistung, ohne eine bestimmte Versicherungssumme, Progression oder Tarifgestaltung zu empfehlen.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine Kapitalleistung in der Unfallversicherung?
Die Kapitalleistung ist eine einmalige Geldleistung. Bei der Invaliditätsleistung kann sie erbracht werden, wenn nach einem versicherten Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung besteht und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wovon hängt die Höhe der Invaliditäts-Kapitalleistung ab?
Zu den zentralen Faktoren gehören die vereinbarte Invaliditätssumme und der festgestellte Invaliditätsgrad. Eine vereinbarte Progression kann die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden zusätzlich erhöhen.
Ist eine Kapitalleistung dasselbe wie eine Unfallrente?
Nein. Die Kapitalleistung wird einmalig ausgezahlt. Eine vereinbarte Unfallrente ist dagegen eine laufende Leistung und folgt eigenen vertraglichen Voraussetzungen.