Gliedertaxe

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist Bestandteil vieler privater Unfallversicherungen. Sie enthält vertraglich festgelegte Invaliditätsgrade für bestimmte Körperteile und Sinnesorgane. Die angegebenen Werte beziehen sich auf deren vollständigen Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit infolge eines versicherten Unfalls.

Die Gliedertaxe dient damit nicht der medizinischen Diagnose, sondern der versicherungsvertraglichen Bewertung einer dauerhaft verbliebenen Funktionsbeeinträchtigung. Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigung auf den versicherten Unfall zurückzuführen ist und die weiteren Vertragsvoraussetzungen erfüllt sind.

Körperteile

Je nach Vertrag können beispielsweise Arme, Hände, Finger, Beine, Füße oder Zehen mit eigenen Gliedertaxenwerten aufgeführt sein.

Sinnesorgane

Auch der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit bestimmter Sinnesorgane beziehungsweise Sinnesfunktionen kann in der Gliedertaxe geregelt sein.

Vertragliche Werte

Die jeweiligen Prozentwerte sind Bestandteil des Versicherungsvertrags und können sich zwischen Tarifen unterscheiden.

Die allgemeinen Voraussetzungen einer dauerhaften unfallbedingten Beeinträchtigung werden unter Invalidität näher beschrieben.

Wie funktioniert die Gliedertaxe?

Für den vollständigen Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines in der Gliedertaxe genannten Körperteils oder Sinnesorgans gilt der hierfür vertraglich vereinbarte Invaliditätsgrad.

Besteht lediglich eine teilweise Funktionsbeeinträchtigung, wird nicht automatisch der vollständige Gliedertaxenwert angesetzt. Stattdessen kann nach den Vertragsbedingungen der entsprechende Anteil dieses Wertes maßgeblich sein.

Vollständiger Verlust

Geht ein in der Gliedertaxe genanntes Körperteil vollständig verloren, kann der dafür vereinbarte Invaliditätsgrad maßgeblich sein.

Vollständige Funktionsunfähigkeit

Auch ohne Verlust des Körperteils kann der volle Gliedertaxenwert relevant sein, wenn dessen Funktion vollständig und dauerhaft aufgehoben ist.

Teilweise Funktionsbeeinträchtigung

Bei einer teilweisen Einschränkung kann entsprechend dem festgestellten Funktionsverlust nur ein Anteil des jeweiligen Gliedertaxenwertes berücksichtigt werden.

Wie der daraus entstehende Prozentwert für die Invalidität verwendet wird, erläutert die Seite Invaliditätsgrad.

Wie entsteht daraus der Invaliditätsgrad?

Für die Anwendung der Gliedertaxe muss zunächst festgestellt werden, welche dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung tatsächlich besteht. Ärztliche Befunde und medizinische Untersuchungen können dabei die Grundlage für die Bewertung des Funktionsverlustes bilden.

Die medizinische Feststellung der Funktionsbeeinträchtigung und die vertragliche Zuordnung des Gliedertaxenwertes sind dabei zu unterscheiden. Die Gliedertaxe legt den versicherungsvertraglichen Bewertungsmaßstab fest; die medizinische Untersuchung beschreibt Art und Umfang der tatsächlichen Beeinträchtigung.

Medizinische Feststellung

Zunächst wird untersucht, welche Funktionsbeeinträchtigung nach dem Unfall dauerhaft verblieben ist.

Vertraglicher Ausgangswert

Für das betroffene Körperteil oder Sinnesorgan wird anschließend der im Vertrag vereinbarte Gliedertaxenwert zugrunde gelegt.

Teilweise Beeinträchtigung

Bei nicht vollständiger Funktionsunfähigkeit wird nach den Vertragsregeln der entsprechende Anteil des Gliedertaxenwertes bestimmt.

Welche Rolle medizinische Untersuchungen und Gutachten dabei spielen können, wird unter Begutachtung näher dargestellt.

Welche Grenzen und Besonderheiten gibt es?

Die Gliedertaxe enthält nicht für jede denkbare körperliche oder geistige Beeinträchtigung einen eigenen Wert. Ist ein betroffenes Körperteil oder Sinnesorgan nicht in der Gliedertaxe erfasst, erfolgt die Bemessung des Invaliditätsgrades nach den hierfür vorgesehenen anderen Vertragsregeln.

In den GDV-Musterbedingungen richtet sich die Bewertung außerhalb der Gliedertaxe danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Die Bemessung erfolgt dort nach medizinischen Gesichtspunkten.

Auch die Werte innerhalb der Gliedertaxe sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Versicherer können abweichende Gliedertaxen vereinbaren. Deshalb lässt sich aus der Bezeichnung eines Körperteils allein noch kein für jeden Vertrag identischer Invaliditätsgrad ableiten.

Keine gesetzliche Tabelle

Die Gliedertaxe ist eine vertragliche Regelung der privaten Unfallversicherung und keine allgemein verbindliche gesetzliche Bewertungstabelle.

Tarifunterschiede

Welche Körperteile und Sinnesorgane erfasst sind und welche Werte gelten, kann sich zwischen Versicherungsverträgen unterscheiden.

Nicht gleich Auszahlung

Der ermittelte Invaliditätsgrad ist eine Grundlage der Leistungsberechnung. Die tatsächliche Auszahlung hängt zusätzlich von Versicherungssumme und weiteren Vertragsregelungen ab.

Wie eine vereinbarte Progressionsstaffel die aus dem Invaliditätsgrad berechnete Kapitalleistung beeinflussen kann, erläutert die Seite Progression.

Die Inhalte auf Kosten-Unfallversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben die Funktionsweise der Gliedertaxe, ohne einen konkreten Invaliditätsgrad, eine Versicherungsleistung oder eine bestimmte Tarifgestaltung zu beurteilen.

FAQ – Häufige Fragen

Was ist die Gliedertaxe in der Unfallversicherung?

Die Gliedertaxe ist eine vertragliche Tabelle, die für bestimmte Körperteile und Sinnesorgane Invaliditätsgrade bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit festlegt.

Was gilt bei einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung?

Bei einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung kann entsprechend den Versicherungsbedingungen der dazugehörige Anteil des für die vollständige Funktionsunfähigkeit vereinbarten Gliedertaxenwertes maßgeblich sein.

Sind die Werte der Gliedertaxe bei allen Versicherern gleich?

Nein. Gliedertaxen sind Bestandteil des jeweiligen Versicherungsvertrags. Die verwendeten Werte und weitere Regelungen können sich deshalb zwischen Tarifen unterscheiden.

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