Private Unfallversicherung · Invalidität
Invaliditätsgrad – Bewertung dauerhafter Unfallfolgen
Der Invaliditätsgrad beschreibt in der privaten Unfallversicherung das Ausmaß einer dauerhaften unfallbedingten Beeinträchtigung. Wie dieser Grad bestimmt wird, hängt davon ab, welche Körperteile, Sinnesorgane oder sonstigen körperlichen beziehungsweise geistigen Funktionen betroffen sind. Bei bestimmten Körperteilen kann die vereinbarte Gliedertaxe maßgeblich sein; außerhalb der Gliedertaxe erfolgt die Bewertung nach anderen vertraglichen Maßstäben.
Was beschreibt der Invaliditätsgrad?
Der Invaliditätsgrad gibt an, in welchem Umfang eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung nach einem versicherten Unfall vorliegt. Er wird in Prozent angegeben und ist ein wesentliches Kriterium für die Berechnung einer vereinbarten Invaliditätsleistung.
Voraussetzung ist eine dauerhafte unfallbedingte Beeinträchtigung. Vorübergehende Beschwerden oder Verletzungen, die folgenlos ausheilen, führen nicht allein zu einem Invaliditätsgrad im Sinne der privaten Unfallversicherung.
Dauerhafte Beeinträchtigung
Maßgeblich sind bleibende Folgen eines versicherten Unfallereignisses und nicht nur vorübergehende Beschwerden.
Unfallursache
Die festgestellte Beeinträchtigung muss nach den Versicherungsbedingungen auf das versicherte Unfallereignis zurückzuführen sein.
Angabe in Prozent
Der Invaliditätsgrad wird als Prozentwert bestimmt und kann anschließend für die Berechnung einer Invaliditätsleistung verwendet werden.
Die Grundlagen dauerhafter Unfallfolgen werden unter Invalidität näher beschrieben.
Welche Rolle spielt die Gliedertaxe?
Für bestimmte Körperteile und Sinnesorgane enthalten Unfallversicherungsverträge häufig eine Gliedertaxe. Sie ordnet dem vollständigen Verlust oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit eines dort genannten Körperteils oder Sinnesorgans einen bestimmten Invaliditätsgrad zu.
Bei einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung kann entsprechend den vertraglichen Regeln ein Teil des für die vollständige Funktionsunfähigkeit vorgesehenen Wertes berücksichtigt werden.
Vertragliche Werte
Welche Invaliditätsgrade einzelnen Körperteilen oder Sinnesorganen zugeordnet werden, ergibt sich aus der vereinbarten Gliedertaxe.
Vollständige Funktionsunfähigkeit
Bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit kann der in der Gliedertaxe vorgesehene Wert maßgeblich sein.
Teilweise Beeinträchtigung
Bei einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung kann der entsprechende Anteil des vereinbarten Gliedertaxenwertes berücksichtigt werden.
Wie diese vertragliche Bewertung aufgebaut sein kann, wird unter Gliedertaxe ausführlicher dargestellt.
Wie wird der Invaliditätsgrad festgestellt?
Sind betroffene Körperteile oder Sinnesorgane nicht über die Gliedertaxe bewertet, richtet sich der Invaliditätsgrad nach der dauerhaften Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die genaue Bewertungsmethode ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Für die Feststellung können ärztliche Unterlagen, Befunde und medizinische Begutachtungen herangezogen werden. Dabei sind sowohl die Unfallursache als auch Art und Ausmaß der verbleibenden Beeinträchtigung von Bedeutung.
Medizinische Befunde
Diagnosen, Untersuchungsergebnisse und der dokumentierte Heilungsverlauf können für die Bewertung der dauerhaften Unfallfolgen relevant sein.
Dauerzustand
Entscheidend ist nicht nur die ursprüngliche Verletzung, sondern welche dauerhaften Einschränkungen nach dem Unfall verbleiben.
Begutachtung
Bei der Leistungsprüfung kann eine medizinische Begutachtung dazu dienen, Unfallursache und Ausmaß der verbleibenden Beeinträchtigung zu beurteilen.
Weitere Informationen zum Ablauf einer solchen medizinischen Bewertung finden Sie unter Begutachtung.
Welche Bedeutung hat der Invaliditätsgrad für die Leistung?
Der Invaliditätsgrad ist eine wichtige Berechnungsgröße für die Invaliditätsleistung. Wie hoch eine mögliche Kapitalleistung ausfällt, hängt jedoch nicht allein vom Invaliditätsgrad ab. Zusätzlich sind insbesondere die vereinbarte Invaliditätssumme und mögliche besondere Leistungsregeln des Tarifs maßgeblich.
Ist beispielsweise eine Progression vereinbart, kann die aus einem höheren Invaliditätsgrad resultierende Leistung stärker steigen als bei einer rein linearen Berechnung. Die Progression verändert dabei nicht den festgestellten Invaliditätsgrad, sondern die daraus berechnete Leistung.
Invaliditätsgrad
Er beschreibt das Ausmaß der dauerhaften unfallbedingten Beeinträchtigung nach den vereinbarten Bewertungsregeln.
Invaliditätssumme
Die vereinbarte Versicherungssumme bildet zusammen mit dem Invaliditätsgrad eine Grundlage für die Berechnung der Kapitalleistung.
Progression
Eine vereinbarte Progressionsstaffel kann die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden zusätzlich beeinflussen.
Die Funktionsweise einer solchen Leistungsstaffel wird unter Progression näher beschrieben.
Die Inhalte auf Kosten-Unfallversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben die Bewertung des Invaliditätsgrads und seine Bedeutung für mögliche Versicherungsleistungen, ohne einen bestimmten Tarif, eine Versicherungssumme oder eine Vertragsgestaltung zu empfehlen.
FAQ – Häufige Fragen
Was beschreibt der Invaliditätsgrad?
Der Invaliditätsgrad beschreibt das Ausmaß einer dauerhaften unfallbedingten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung und wird in Prozent angegeben.
Wie wird der Invaliditätsgrad bestimmt?
Bei bestimmten Körperteilen und Sinnesorganen kann die vereinbarte Gliedertaxe maßgeblich sein. In anderen Fällen richtet sich die Bewertung nach der dauerhaften Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Ist der Invaliditätsgrad dasselbe wie eine Berufsunfähigkeit?
Nein. Der Invaliditätsgrad der privaten Unfallversicherung bewertet dauerhafte Folgen eines versicherten Unfalls nach den dafür geltenden Vertragsregeln. Eine Berufsunfähigkeit folgt anderen Voraussetzungen und bezieht sich auf die Fähigkeit, den versicherten Beruf auszuüben.