Todesfallleistung

Im Rahmen der privaten Unfallversicherung wird die Todesfallleistung gewährt, wenn ein Unfall innerhalb eines Jahres, gerechnet vom Unfalltag, zum Tod des Versicherten führt. Die Leistung entspricht der im Versicherungsvertrag vereinbarten Todesfallsumme.

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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.