Gliedertaxe

Einordnung der Gliedertaxe

Die Gliedertaxe legt fest, mit welchem Prozentsatz der vollständige oder teilweise Verlust bestimmter Körperteile oder Funktionen bewertet wird. Sie ist Bestandteil der jeweiligen Versicherungsbedingungen und dient dazu, Unfallfolgen einheitlich und nachvollziehbar zu bewerten. Voraussetzung ist eine dauerhafte Beeinträchtigung, die infolge eines versicherten Unfallereignisses festgestellt wird.

Aufbau und Funktionsweise

In der Gliedertaxe sind einzelne Körperteile oder Sinnesorgane mit festen Prozentwerten hinterlegt. Diese Werte beziehen sich auf den vollständigen Funktionsverlust. Bei teilweisen Beeinträchtigungen wird der Prozentsatz entsprechend geringer angesetzt. Die konkrete Ausgestaltung der Gliedertaxe kann je nach Vertrag variieren.

  • Festgelegte Prozentwerte für Körperteile oder Funktionen
  • Bewertung des vollständigen Funktionsverlusts
  • Abstufung bei teilweiser Beeinträchtigung

Bezug zum Invaliditätsgrad

Die Gliedertaxe bildet eine Grundlage für die Ermittlung des Invaliditätsgrads. Der in der Gliedertaxe festgelegte Prozentsatz fließt in die Bewertung der dauerhaften Unfallfolgen ein. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie die medizinische Feststellung der Beeinträchtigung.

  • Grundlage für die prozentuale Bewertung
  • Zusammenhang zwischen Funktionsverlust und Invaliditätsgrad
  • Tarifliche Regelungen sind ausschlaggebend

Invalidität

Abgrenzung und Besonderheiten

Die Gliedertaxe ist nicht mit medizinischen oder sozialrechtlichen Bewertungsmaßstäben gleichzusetzen. Sie stellt eine vertragliche Regelung dar, die ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Unfallversicherung Anwendung findet. Abweichungen zwischen verschiedenen Tarifen sind möglich.

  • Keine medizinische Diagnosegrundlage
  • Keine sozialrechtliche Einstufung
  • Vertraglich festgelegte Bewertungsmaßstäbe

Leistungen

FAQ – Häufige Fragen

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist eine vertragliche Tabelle, die bestimmten dauerhaften Beeinträchtigungen feste Prozentwerte zuordnet.

Gilt die Gliedertaxe bei jeder Unfallversicherung?

Die Gliedertaxe ist Bestandteil vieler Unfallversicherungen, ihre konkrete Ausgestaltung kann jedoch je nach Vertrag variieren.

Führt ein Eintrag in der Gliedertaxe automatisch zu Leistungen?

Ein Eintrag allein begründet keinen Anspruch. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen sowie die Anerkennung des Unfallereignisses.

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