Private Unfallversicherung · Unfallversicherung
Leistungsüberblick – mögliche Leistungen der privaten Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung kann unterschiedliche finanzielle Leistungen vorsehen, wenn die jeweiligen vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den möglichen Leistungsbereichen gehören insbesondere Invaliditätsleistungen, Unfallrenten, Tagegeld und Krankenhaustagegeld, Todesfallleistungen sowie Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze. Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Welche Leistungen kann eine Unfallversicherung enthalten?
Die private Unfallversicherung besteht nicht aus einer einzigen einheitlichen Leistung. Je nach Versicherungsvertrag können mehrere Leistungsarten vereinbart werden, die an unterschiedliche Voraussetzungen anknüpfen.
Ein Schwerpunkt liegt häufig auf finanziellen Leistungen bei dauerhaften Unfallfolgen. Daneben können Leistungen für bestimmte vorübergehende Beeinträchtigungen, Krankenhausaufenthalte, einen unfallbedingten Todesfall oder Kosten von Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen vorgesehen sein.
Dauerhafte Unfallfolgen
Bei dauerhafter unfallbedingter Beeinträchtigung können insbesondere Invaliditätsleistungen oder eine vereinbarte Unfallrente relevant werden.
Zeitlich begrenzte Leistungen
Tagegeld oder Krankenhaustagegeld können an vorübergehende Unfallfolgen, ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt anknüpfen.
Weitere Kostenleistungen
Verträge können zusätzlich Leistungen für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen oder weitere ausdrücklich vereinbarte Kosten vorsehen.
Die einzelnen Leistungsformen werden unter Leistungsarten ausführlicher beschrieben.
Invaliditätsleistung und Unfallrente
Bleibt nach einem versicherten Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung zurück, kann die Invaliditätsleistung zu den wichtigsten Leistungsbereichen der privaten Unfallversicherung gehören. Maßgeblich sind unter anderem der festgestellte Invaliditätsgrad, die vereinbarte Versicherungssumme und gegebenenfalls eine Progressionsregelung.
Die Invaliditätsleistung wird typischerweise als Kapitalbetrag erbracht. Davon zu unterscheiden ist die Unfallrente. Sie ist eine eigenständig vereinbarte laufende Leistung und setzt regelmäßig voraus, dass der im Vertrag vorgesehene Mindestinvaliditätsgrad erreicht wird.
Invaliditätsleistung
Sie kann bei dauerhafter unfallbedingter Beeinträchtigung als einmalige Kapitalleistung vereinbart sein.
Invaliditätsgrad
Der Grad der dauerhaften Beeinträchtigung bildet eine wesentliche Grundlage für die Berechnung der Invaliditätsleistung.
Unfallrente
Eine vereinbarte Unfallrente kann bei Erreichen des vertraglich festgelegten Invaliditätsgrades als regelmäßige Zahlung erbracht werden.
Weitere Informationen zur dauerhaften unfallbedingten Beeinträchtigung finden Sie unter Invalidität.
Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Todesfallleistung
Neben Leistungen bei dauerhafter Invalidität können weitere Leistungsbausteine vereinbart sein. Tagegeld kann beispielsweise an eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit und ärztliche Behandlung anknüpfen.
Krankenhaustagegeld kann bei einer unfallbedingt medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung geleistet werden, wenn dieser Baustein vereinbart wurde. Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz und den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Eine Todesfallleistung ist wiederum ein eigenständiger Leistungsbereich. Sie kann zur Auszahlung kommen, wenn der Versicherungsvertrag eine entsprechende Versicherungssumme vorsieht und die Voraussetzungen für einen unfallbedingten Todesfall erfüllt sind.
Tagegeld
Die Leistung kann vom Grad einer unfallbedingten Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit und der Dauer der ärztlichen Behandlung abhängen.
Krankenhaustagegeld
Diese vereinbarte Geldleistung kann an berücksichtigungsfähige Tage einer unfallbedingten stationären Heilbehandlung anknüpfen.
Todesfallleistung
Eine vereinbarte Todesfallsumme kann bei einem versicherten unfallbedingten Todesfall nach den Vertragsbedingungen geleistet werden.
Die Voraussetzungen und Besonderheiten der stationären Leistung erläutert die Seite Krankenhaustagegeld.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Ein Unfall kann neben gesundheitlichen Folgen auch Kosten für die Suche nach einer vermissten Person, die Rettung aus einer Gefahrensituation, eine Bergung oder einen medizinisch erforderlichen Transport verursachen.
Private Unfallversicherungen können hierfür einen eigenen Kostenbaustein vorsehen. Welche Maßnahmen erfasst sind, bis zu welcher Höhe Kosten übernommen werden und ob zunächst andere Kostenträger leisten, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Suche
Kosten eines erforderlichen Sucheinsatzes können nach den Bedingungen in den vereinbarten Leistungsumfang fallen.
Rettung und Bergung
Auch Kosten für Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen können bis zu den vertraglich vereinbarten Grenzen berücksichtigt werden.
Transport
Je nach Vertrag können außerdem bestimmte unfallbedingte Transport- oder Rücktransportkosten Bestandteil dieser Kostenleistung sein.
Die einzelnen Bereiche dieses Kostenbausteins werden unter Bergungskosten näher dargestellt.
Welche Leistungen eine private Unfallversicherung tatsächlich umfasst, ergibt sich immer aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Medizinische Behandlungskosten werden nicht allein deshalb von der privaten Unfallversicherung übernommen, weil die Behandlung infolge eines Unfalls erforderlich ist.
Die Inhalte auf Kosten-Unfallversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie geben einen Überblick über mögliche Leistungsarten, ohne den Leistungsumfang eines konkreten Tarifs oder einen individuellen Versicherungsanspruch zu beurteilen.
FAQ – Häufige Fragen
Welche Leistungen kann eine private Unfallversicherung enthalten?
Je nach Vertrag können unter anderem Invaliditätsleistungen, Unfallrente, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistungen sowie Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen vereinbart sein.
Sind alle Leistungsarten automatisch versichert?
Nein. Welche Leistungsarten Bestandteil des Versicherungsschutzes sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.
Übernimmt die Unfallversicherung automatisch medizinische Behandlungskosten?
Nein. Die private Unfallversicherung ist keine Krankenversicherung. Sie erbringt die vertraglich vereinbarten Unfallleistungen. Behandlungskosten fallen regelmäßig in den Leistungsbereich der Krankenversicherung oder anderer zuständiger Kostenträger.