Zuzahlung

Was bedeutet Zuzahlung?

Als Zuzahlung werden Kostenanteile bezeichnet, die nicht vollständig durch eine Versicherungsleistung abgedeckt sind und vom Versicherten selbst getragen werden können. Ob Zuzahlungen anfallen, ist vertraglich geregelt.

Zuzahlungen im Leistungszusammenhang

Zuzahlungen können im Zusammenhang mit unterschiedlichen Leistungen auftreten, etwa bei medizinischen Maßnahmen oder ergänzenden Leistungen. Maßgeblich ist stets der Leistungsumfang des jeweiligen Tarifs.

  • Medizinische Behandlungskosten
  • Stationäre oder ambulante Leistungen
  • Ergänzende Unterstützungsleistungen

Leistungen

Abgrenzung zu anderen Kostenarten

Zuzahlungen sind von nicht versicherten Kosten oder vollständig ausgeschlossenen Leistungen abzugrenzen. Die Abgrenzung erfolgt anhand der Versicherungsbedingungen.

  • Nicht versicherte Kosten
  • Eigenanteile außerhalb des Versicherungsschutzes
  • Tariflich ausgeschlossene Leistungen

Leistungsüberblick

Tarifliche Regelungen

Ob Zuzahlungen vorgesehen sind, hängt von den tariflichen Regelungen ab. Art, Höhe und Umfang möglicher Eigenanteile sind im Versicherungsvertrag festgelegt.

  • Tarifabhängige Kostenbeteiligungen
  • Vertraglich definierte Eigenanteile
  • Leistungsbegrenzungen

Anspruch
Voraussetzung

FAQ – Häufige Fragen

Sind Zuzahlungen immer vorgesehen?

Nein. Ob Zuzahlungen anfallen, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem gewählten Tarif.

Gibt es feste Beträge für Zuzahlungen?

Zuzahlungen können unterschiedlich ausgestaltet sein. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen des jeweiligen Tarifs.

Wer legt Zuzahlungen fest?

Zuzahlungen ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag und werden durch den Versicherer gemäß den Bedingungen berücksichtigt.

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