Voraussetzungen der Unfallversicherung – sachliche Einordnung
Leistungen aus einer Unfallversicherung setzen bestimmte Voraussetzungen voraus. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und der Einordnung des gemeldeten Ereignisses.
Was sind Voraussetzungen?
Als Voraussetzungen werden die Bedingungen bezeichnet, unter denen eine Unfallversicherung Leistungen vorsehen kann. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen sowie die Prüfung des jeweiligen Sachverhalts.
Einordnung des Unfallereignisses
Voraussetzung für eine Leistungsprüfung ist regelmäßig, dass ein Ereignis als Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen eingeordnet werden kann. Dabei werden Ablauf, Ursache und zeitlicher Zusammenhang berücksichtigt.
- Plötzlicher Eintritt des Ereignisses
- Einwirkung von außen auf den Körper
- Unfreiwilliger Charakter des Geschehens
Formale Voraussetzungen
Neben dem Unfallereignis selbst können formale Voraussetzungen vorgesehen sein. Diese betreffen insbesondere die Meldung des Unfalls sowie die Bereitstellung relevanter Angaben und Unterlagen.
- Fristgerechte Unfallmeldung
- Angaben zum Unfallhergang
- Dokumentation des Ereignisses
Gesundheitliche Voraussetzungen
Leistungen setzen regelmäßig voraus, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen auf das Unfallereignis zurückgeführt werden. Art und Umfang der Folgen werden im Rahmen der Prüfung eingeordnet.
- Unfallbedingte Beeinträchtigungen
- Vorübergehende oder dauerhafte Folgen
- Medizinische Feststellungen
FAQ – Häufige Fragen
Sind Voraussetzungen bei allen Tarifen gleich?
Nein. Die Voraussetzungen können je nach Tarif und Versicherungsbedingungen unterschiedlich ausgestaltet sein.
Müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein?
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ergibt sich aus den vertraglichen Regelungen des jeweiligen Tarifs.
Wer prüft die Voraussetzungen?
Die Prüfung erfolgt durch den Versicherer auf Grundlage der gemeldeten Angaben und Unterlagen.