Unfallfolgen
Unfallfolgen bezeichnen körperliche oder funktionale Beeinträchtigungen, die infolge eines Unfallereignisses auftreten können. Maßgeblich ist, ob diese Beeinträchtigungen dauerhaft bestehen und nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen als versicherte Folgen anerkannt werden.
Einordnung von Unfallfolgen
Als Unfallfolgen gelten gesundheitliche Beeinträchtigungen, die unmittelbar oder mittelbar auf ein versichertes Unfallereignis zurückzuführen sind. Sie können vorübergehend oder dauerhaft bestehen. Für die Leistungsprüfung ist entscheidend, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Beeinträchtigung festgestellt wird.
Arten möglicher Unfallfolgen
Unfallfolgen können sich in unterschiedlicher Form äußern. Die konkrete Ausprägung ist abhängig vom Unfallhergang, der betroffenen Körperregion sowie dem individuellen Heilungsverlauf.
- Körperliche Funktionsbeeinträchtigungen
- Bewegungseinschränkungen oder Kraftverluste
- Dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen
Bewertung und Feststellung
Die Feststellung von Unfallfolgen erfolgt in der Regel durch medizinische Gutachten. Grundlage für die Bewertung sind ärztliche Befunde sowie die vertraglichen Regelungen der Unfallversicherung. Maßgeblich ist, ob eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt und in welchem Umfang diese anerkannt wird.
- Medizinische Begutachtung
- Feststellung der Dauerhaftigkeit
- Vertragliche Bewertungsmaßstäbe
Abgrenzung und Besonderheiten
Unfallfolgen sind von vorbestehenden Erkrankungen oder altersbedingten Einschränkungen abzugrenzen. Maßgeblich ist, ob die Beeinträchtigung überwiegend auf das Unfallereignis zurückzuführen ist. Tarifliche Unterschiede können Einfluss auf die Anerkennung einzelner Folgen haben.
- Abgrenzung zu Vorerkrankungen
- Ursächlichkeit des Unfallereignisses
- Tarifabhängige Regelungen
FAQ – Häufige Fragen
Was versteht man unter Unfallfolgen?
Unfallfolgen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen, die infolge eines versicherten Unfallereignisses auftreten.
Müssen Unfallfolgen dauerhaft sein?
Nicht jede Unfallfolge ist dauerhaft. Für bestimmte Leistungen ist jedoch eine dauerhafte Beeinträchtigung Voraussetzung.
Wer stellt Unfallfolgen fest?
Die Feststellung erfolgt in der Regel durch ärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten.