Transport

Einordnung des Transports

Transportleistungen dienen der Verbringung der verunfallten Person vom Unfallort zu einer medizinischen Versorgungseinrichtung oder an einen anderen geeigneten Ort. Die Anerkennung solcher Leistungen innerhalb der Unfallversicherung ist vertraglich geregelt.

Arten von Transportleistungen

Je nach Unfallort, Schwere des Unfalls und Situation können unterschiedliche Transportarten erforderlich sein. Maßgeblich ist der unmittelbare Zusammenhang mit dem Unfallereignis.

  • Krankentransport
  • Rettungswagen- oder Notarzttransport
  • Weitere vertraglich vorgesehene Transportformen

Kosten und vertragliche Regelungen

Ob Kosten für Transportleistungen übernommen werden, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen. In einigen Tarifen können bestimmte Transportarten oder Kostenobergrenzen festgelegt sein.

  • Tariflich geregelte Kostenübernahme
  • Mögliche Höchstbeträge
  • Vertragliche Leistungsgrenzen

Rettung

Abgrenzung und Besonderheiten

Transportleistungen sind von Rettungsmaßnahmen und nachfolgenden Behandlungsleistungen abzugrenzen. Nicht jeder Transport nach einem Unfall ist automatisch Bestandteil des Versicherungsschutzes.

  • Abgrenzung zu Rettungsmaßnahmen
  • Keine automatische Kostenübernahme
  • Vertragliche Voraussetzungen maßgeblich

Bergungskosten

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter Transport?

Transport bezeichnet die Verbringung einer verunfallten Person nach einem Unfallereignis.

Sind Transportkosten immer versichert?

Nein, ob Transportkosten übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wer führt Transportleistungen durch?

Transportleistungen werden in der Regel durch Rettungsdienste oder andere geeignete Dienstleister durchgeführt.

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