Rettung

Einordnung der Rettung

Rettungsmaßnahmen dienen der unmittelbaren Hilfeleistung nach einem Unfallereignis. Sie können erforderlich sein, um die verunfallte Person aus einer Gefahrenlage zu befreien oder eine medizinische Erstversorgung zu ermöglichen. Die Anerkennung im Versicherungsumfang ist vertraglich geregelt.

Arten von Rettungsmaßnahmen

Rettungsmaßnahmen können je nach Unfallort und Situation unterschiedlich ausgestaltet sein. Maßgeblich ist, dass sie im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen.

  • Rettung aus Gefahrenlagen
  • Medizinische Erstversorgung
  • Einsatz von Rettungsdiensten

Kosten und vertragliche Berücksichtigung

Ob Kosten für Rettungsmaßnahmen übernommen werden, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen. In einigen Tarifen können bestimmte Kostenarten oder Höchstgrenzen vorgesehen sein.

  • Kosten für Rettungsdienste
  • Tariflich geregelte Kostenübernahme
  • Vertragliche Höchstbeträge

Bergungskosten

Abgrenzung und Besonderheiten

Rettungsmaßnahmen sind von nachfolgenden Transport- oder Behandlungsleistungen abzugrenzen. Nicht jede Hilfeleistung nach einem Unfall ist automatisch als versicherte Rettung anzusehen.

  • Abgrenzung zu Transportleistungen
  • Keine automatische Kostenübernahme
  • Vertragliche Regelungen maßgeblich

Transport

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter Rettung?

Rettung bezeichnet Maßnahmen zur unmittelbaren Hilfeleistung und Bergung nach einem Unfallereignis.

Sind Rettungskosten immer versichert?

Nein, ob Rettungskosten übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wer führt Rettungsmaßnahmen durch?

Rettungsmaßnahmen werden in der Regel durch Rettungsdienste oder andere geeignete Einsatzkräfte durchgeführt.

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