Rentendauer

1. Voraussetzungen

Die Rentendauer setzt voraus, dass ein Anspruch auf Unfallrente besteht und die notwendigen medizinischen Feststellungen abgeschlossen sind.

  • Festgestellter Invaliditätsgrad
  • Medizinisch dokumentierte Dauerfolgen
  • Vertraglich definierter Leistungszeitraum

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2. Wie die Rentendauer bestimmt wird

Die Dauer der Auszahlung richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und kann zeitlich befristet oder lebenslang vereinbart sein.
Sie hängt außerdem davon ab, ob sich der Gesundheitszustand langfristig stabilisiert oder verändert.

  • Vertraglich festgelegte Mindest- und Höchstdauer
  • Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad
  • Möglichkeit zur Neubewertung bei Änderungen der Unfallfolgen
  • Anpassungsregelungen je nach Tarif
  • Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Renten

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3. Für wen die Rentendauer besonders relevant ist

Die Rentendauer betrifft insbesondere Personen, die langfristig auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Sie ist ein zentraler Faktor für die Planung der weiteren Lebens- und Finanzsituation.

  • Versicherte mit schweren oder dauerhaften Einschränkungen
  • Personen mit verminderten Erwerbsmöglichkeiten
  • Betroffene mit langfristigen medizinischen Beeinträchtigungen

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4. Bedeutung für Leistungen & Tarife

Die Rentendauer ist ein wichtiger Bestandteil jeder Unfallrentenvereinbarung. Sie entscheidet darüber, wie lange monatliche Leistungen gewährt werden und wie der Tarif ausgelegt ist.

  • Unterschiede zwischen Zeitrenten und lebenslangen Renten
  • Abhängig vom Vertragsmodell
  • Relevanz für die langfristige finanzielle Planung

5. FAQ – Häufige Fragen

Wie lange wird die Unfallrente gezahlt?

Das hängt vom Vertrag ab. Manche Tarife sehen zeitlich begrenzte Renten vor, andere lebenslange Leistungen.

Kann sich die Rentendauer ändern?

Ja. Bei Änderungen der gesundheitlichen Situation kann eine Neubewertung erfolgen, die Auswirkungen auf die Rentendauer haben kann.

Gibt es Tarife mit unbegrenzter Rentendauer?

Ja. Einige Tarife bieten lebenslange Rentenleistungen an – abhängig von der vertraglichen Gestaltung.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025