Rentendauer

Einordnung der Rentendauer

Die Rentendauer ist eine vertraglich festgelegte Regelung innerhalb der Unfallversicherung. Sie bestimmt, über welchen Zeitraum eine vereinbarte Unfallrente gezahlt werden kann, sofern die vertraglichen Voraussetzungen fortbestehen.

Mögliche Ausgestaltungen der Rentendauer

Die Rentendauer kann je nach Tarif unterschiedlich geregelt sein. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Befristete Rentenzahlung
  • Unbefristete Rentenzahlung
  • Tariflich festgelegte Laufzeiten

Voraussetzungen und Fortbestand

Für den Fortbestand der Rentenzahlung können vertragliche Voraussetzungen vorgesehen sein. In einigen Tarifen kann eine Überprüfung der Voraussetzungen während der Laufzeit erfolgen.

  • Fortbestehen der dauerhaften Beeinträchtigung
  • Vertraglich geregelte Prüfungen
  • Tarifabhängige Regelungen

Rentenbeginn

Abgrenzung und Besonderheiten

Die Rentendauer ist von der Höhe der Unfallrente sowie von einmaligen Kapitalleistungen abzugrenzen. Änderungen der Rentendauer sind ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Regelungen möglich.

  • Abgrenzung zur Rentenhöhe
  • Keine automatische Verlängerung
  • Vertragliche Bindung maßgeblich

Rentenhöhe

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Rentendauer?

Die Rentendauer bezeichnet den Zeitraum, für den eine vereinbarte Unfallrente gezahlt wird.

Ist die Rentendauer immer unbegrenzt?

Nein, die Rentendauer kann befristet oder unbefristet geregelt sein und hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Kann sich die Rentendauer ändern?

Änderungen der Rentendauer sind nur möglich, wenn dies vertraglich vorgesehen ist.

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