Rentenanpassung
Die Rentenanpassung beschreibt vertragliche Regelungen, nach denen sich die Höhe einer vereinbarten Unfallrente im Verlauf der Zeit verändern kann. Ob und in welchem Umfang Anpassungen vorgesehen sind, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Einordnung der Rentenanpassung
Die Rentenanpassung ist eine vertragliche Option innerhalb der Unfallversicherung, durch die sich die Höhe einer laufenden Unfallrente verändern kann. Sie dient der vertraglich geregelten Fortentwicklung der Rentenzahlung und ist nicht automatisch Bestandteil jedes Tarifs.
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Formen möglicher Anpassungen
Rentenanpassungen können je nach Tarif unterschiedlich ausgestaltet sein. Die konkrete Ausprägung ergibt sich aus den vertraglichen Regelungen.
- Regelmäßige prozentuale Anpassungen
- Tariflich festgelegte Dynamiken
- Anpassungen bei veränderten Voraussetzungen
Voraussetzungen und Prüfung
Ob eine Rentenanpassung vorgenommen wird, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen. In einigen Tarifen kann eine erneute Prüfung der Voraussetzungen vorgesehen sein.
- Vertragliche Anpassungsklauseln
- Prüfung fortbestehender Voraussetzungen
- Tarifabhängige Regelungen
Abgrenzung und Besonderheiten
Die Rentenanpassung ist von einmaligen Leistungsänderungen oder Neufestsetzungen abzugrenzen. Nicht jede Veränderung des Gesundheitszustands führt automatisch zu einer Anpassung der Rentenhöhe.
- Abgrenzung zu Neufestsetzungen
- Keine automatische Anpassung
- Vertragliche Bindung maßgeblich
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Rentenanpassung?
Die Rentenanpassung beschreibt vertraglich geregelte Veränderungen der Höhe einer laufenden Unfallrente.
Ist eine Rentenanpassung immer vorgesehen?
Nein, eine Rentenanpassung ist nicht in jedem Tarif enthalten und hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
Erfolgt eine Rentenanpassung automatisch?
Ob eine Anpassung automatisch erfolgt oder geprüft wird, ergibt sich aus den vertraglichen Regelungen.