Leistungsarten

Einordnung der Leistungsarten

Leistungsarten dienen der sachlichen Strukturierung der im Rahmen einer Unfallversicherung möglichen Leistungen. Sie legen fest, in welcher Form Leistungen erbracht werden können, sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Überblick möglicher Leistungsarten

Je nach Tarif können unterschiedliche Leistungsarten vorgesehen sein. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Einmalige Kapitalleistungen
  • Laufende Rentenleistungen
  • Weitere vertraglich geregelte Zusatzleistungen

Leistungsprüfung und Voraussetzungen

Die Prüfung der jeweiligen Leistungsart erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Regelungen sowie der medizinischen Feststellungen. Maßgeblich ist, ob die Voraussetzungen für die beantragte Leistung erfüllt sind.

  • Feststellung eines versicherten Unfallereignisses
  • Medizinische Bewertung der Unfallfolgen
  • Anwendung vertraglicher Leistungskriterien

Anspruch

Abgrenzung und Besonderheiten

Leistungsarten sind voneinander abzugrenzen und können unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen. Nicht jede Leistungsart ist automatisch Bestandteil jedes Tarifs.

  • Tarifabhängige Leistungsumfänge
  • Unterschiedliche Voraussetzungen je Leistungsart
  • Vertragliche Ausschlüsse möglich

Unfallversicherung

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Leistungsarten?

Leistungsarten beschreiben die verschiedenen Formen von Leistungen, die im Rahmen einer Unfallversicherung vorgesehen sein können.

Sind alle Leistungsarten immer enthalten?

Nein, welche Leistungsarten enthalten sind, hängt vom jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab.

Wer prüft die Leistungsart?

Die Prüfung erfolgt in der Regel durch den Versicherer auf Grundlage der vertraglichen Regelungen.

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