Leistungen der Unfallversicherung
Die Leistungen der Unfallversicherung beschreiben mögliche vertragliche Leistungen, die im Zusammenhang mit den gesundheitlichen Folgen eines Unfallereignisses vorgesehen sein können. Umfang und Ausgestaltung sind tarifabhängig und dienen der finanziellen Abbildung von Unfallfolgen.
Einordnung der Leistungen
Die Leistungen der Unfallversicherung sind an ein vertraglich definiertes Unfallereignis gebunden und setzen eine gesundheitliche Beeinträchtigung voraus. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie die dort festgelegten Leistungsvoraussetzungen.
Kosten-Versicherung.de.
Leistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen
Bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen können Leistungen vorgesehen sein, die sich am Grad der Beeinträchtigung orientieren. Grundlage hierfür sind medizinische Feststellungen sowie vertragliche Bewertungsmaßstäbe.
- Einmalige Geldleistungen
- Laufende Zahlungen bei dauerhafter Einschränkung
- Bewertung nach festgelegten Kriterien
Leistungen bei stationärer Behandlung
Im Zusammenhang mit stationären Aufenthalten nach einem Unfall können Leistungen vorgesehen sein, die an die Dauer oder den Umfang der Behandlung anknüpfen. Diese Leistungen sind tariflich geregelt.
- Leistungen während des Klinikaufenthalts
- Zeitraumbezogene Zahlungen
- Vertraglich festgelegte Voraussetzungen
Weitere mögliche Leistungsbereiche
Neben Leistungen bei Beeinträchtigungen oder stationärer Behandlung können weitere Leistungsbereiche Bestandteil einer Unfallversicherung sein. Diese betreffen insbesondere Kosten im Zusammenhang mit Notfall- und Folgemaßnahmen.
- Kosten für Rettung und Bergung
- Leistungen im Zusammenhang mit Unfallfolgen
- Tarifabhängige Zusatzleistungen
FAQ – Häufige Fragen
Welche Leistungen kann eine Unfallversicherung vorsehen?
Vorgesehen sein können unter anderem Geldleistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen, Leistungen bei stationärer Behandlung sowie Kosten im Zusammenhang mit Rettung und Bergung.
Sind Leistungen immer gleich geregelt?
Nein, Art und Umfang der Leistungen sind tarifabhängig und ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Wann entsteht ein Anspruch auf Leistungen?
Ein Anspruch kann entstehen, wenn ein vertraglich definiertes Unfallereignis vorliegt und die in den Versicherungsbedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
