Kapitalleistung

Einordnung der Kapitalleistung

Die Kapitalleistung stellt eine vertraglich vereinbarte Einmalzahlung dar, die bei anerkannten Unfallfolgen erbracht werden kann. Sie dient der finanziellen Abgeltung dauerhafter Beeinträchtigungen und ist von laufenden Rentenleistungen abzugrenzen.

Voraussetzungen für eine Kapitalleistung

Damit eine Kapitalleistung erbracht werden kann, müssen die vertraglich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen sowie die Anerkennung des Unfallereignisses.

  • Vorliegen eines versicherten Unfallereignisses
  • Feststellung dauerhafter Unfallfolgen
  • Erfüllung vertraglicher Voraussetzungen

Bemessung und Auszahlung

Die Höhe der Kapitalleistung ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Grundlage können der festgestellte Invaliditätsgrad sowie tariflich definierte Leistungstabellen sein.

  • Vertraglich vereinbarte Versicherungssumme
  • Berücksichtigung des Invaliditätsgrads
  • Tarifabhängige Berechnungsmodelle

Invalidität

Abgrenzung und Besonderheiten

Die Kapitalleistung ist von Rentenleistungen, Tagegeldzahlungen oder anderen Zusatzleistungen abzugrenzen. Nicht jede Unfallversicherung sieht eine Kapitalleistung vor.

  • Abgrenzung zu Rentenleistungen
  • Keine laufende Zahlung
  • Vertragliche Regelungen maßgeblich

Leistungsarten

FAQ – Häufige Fragen

Was ist eine Kapitalleistung?

Eine Kapitalleistung ist eine einmalige Auszahlung, die bei Eintritt der vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfolgen kann.

Wovon hängt die Höhe der Kapitalleistung ab?

Die Höhe richtet sich nach den Versicherungsbedingungen, der vereinbarten Versicherungssumme und dem festgestellten Invaliditätsgrad.

Erfolgt die Auszahlung automatisch?

Nein, die Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung der vertraglichen Voraussetzungen.

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