Dauerfolgen

1. Voraussetzungen

Dauerfolgen liegen vor, wenn durch ein Unfallereignis langfristige oder bleibende Einschränkungen entstehen.
Diese müssen medizinisch dokumentiert und nachvollziehbar auf das Unfallereignis zurückzuführen sein.

  • Nachweis eines anerkannten Unfallereignisses
  • Dauerhafte körperliche oder funktionelle Einschränkungen
  • Medizinische Dokumentation oder Gutachten erforderlich

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2. Formen und Auswirkungen von Dauerfolgen

Die Auswirkungen von Dauerfolgen können je nach Art des Unfalls und beschädigtem Körperbereich stark variieren.
Sie spielen eine zentrale Rolle für die Einschätzung des Invaliditätsgrades.

  • Bewegungseinschränkungen einzelner Gliedmaßen
  • Verlust oder Funktionsminderung eines Körperteils
  • Chronische Beschwerden oder Folgeschäden
  • Sensible oder motorische Störungen
  • Kombinierte körperliche Einschränkungen

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3. Für wen Dauerfolgen besonders relevant sind

Dauerfolgen betreffen insbesondere Personen, die nach einem Unfall langfristige funktionelle oder körperliche Einschränkungen erleiden.

  • Versicherte mit bleibenden körperlichen Schäden
  • Personen, die eine Invaliditätsleistung beantragen
  • Betroffene mit chronischen oder fortbestehenden Beschwerden

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4. Bedeutung für Leistungen & Tarife

Dauerfolgen bestimmen maßgeblich die Höhe des Invaliditätsgrades und damit die Höhe der möglichen Invaliditätsleistung.
Je ausgeprägter die Einschränkungen, desto höher ist der Leistungsanspruch.

  • Direkte Grundlage für die Invaliditätsbewertung
  • Wichtiger Faktor für die Höhe der Versicherungsleistung
  • Relevanz für Leistungsentscheidungen nach gutachterlicher Einschätzung

5. FAQ – Häufige Fragen

Wann gelten Einschränkungen als Dauerfolgen?

Einschränkungen gelten als Dauerfolgen, wenn sie langfristig bestehen und eindeutig auf ein Unfallereignis zurückzuführen sind.

Wer stellt Dauerfolgen fest?

Dauerfolgen werden durch behandelnde Ärzte oder medizinische Gutachter dokumentiert und bewertet.

Wie beeinflussen Dauerfolgen den Invaliditätsgrad?

Die Art und das Ausmaß der Dauerfolgen bestimmen den Invaliditätsgrad und damit die Höhe der Leistung.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025