Voraussetzungen
Die Voraussetzungen der Unfallversicherung beschreiben die vertraglichen Bedingungen, unter denen ein Unfallereignis grundsätzlich in den Leistungsrahmen fallen kann. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie deren definierte Kriterien.
Einordnung der Voraussetzungen
Die Voraussetzungen der Unfallversicherung legen fest, unter welchen Bedingungen Leistungen grundsätzlich vorgesehen sein können. Sie dienen der vertraglichen Abgrenzung und bestimmen, ob ein Ereignis als versichert gilt.
Voraussetzungen auf Ereignisebene
Auf Ereignisebene ist maßgeblich, ob ein vertraglich definiertes Unfallereignis vorliegt. Dabei werden Art, Ablauf und Ursache des Ereignisses berücksichtigt.
- Vorliegen eines Unfallereignisses
- Plötzliches von außen wirkendes Ereignis
- Abgrenzung zu nicht versicherten Ursachen
Voraussetzungen auf Personenebene
Auf Personenebene können Voraussetzungen bestehen, die sich auf den versicherten Personenkreis oder den gesundheitlichen Zustand beziehen. Maßgeblich sind die vertraglich festgelegten Regelungen.
- Versicherte Person gemäß Vertrag
- Ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfall und Beeinträchtigung
- Abgrenzung zu bestehenden Einschränkungen
Bedeutung für den Leistungsfall
Die Erfüllung der Voraussetzungen ist entscheidend dafür, ob Leistungen im Leistungsfall vorgesehen sein können. Eine Prüfung erfolgt anhand der Versicherungsbedingungen und der vorliegenden Umstände.
- Vertragliche Prüfung des Unfallereignisses
- Bewertung der gesundheitlichen Folgen
- Abhängigkeit von tariflichen Regelungen
FAQ – Häufige Fragen
Was sind Voraussetzungen in der Unfallversicherung?
Voraussetzungen beschreiben die vertraglichen Bedingungen, unter denen ein Unfallereignis grundsätzlich als versichert gelten kann.
Wer legt die Voraussetzungen fest?
Die Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und den dort definierten Regelungen.
Sind Voraussetzungen bei allen Tarifen gleich?
Nein, Voraussetzungen können je nach Tarif und Versicherungsbedingungen unterschiedlich geregelt sein.