Dauerfolgen

Einordnung von Dauerfolgen

Als Dauerfolgen gelten Beeinträchtigungen, die nach Abschluss der medizinischen Heilbehandlung fortbestehen. Maßgeblich ist, dass die Einschränkungen infolge eines versicherten Unfallereignisses entstanden sind und eine dauerhafte gesundheitliche Veränderung vorliegt.

Arten möglicher Dauerfolgen

Dauerfolgen können sich je nach Unfallhergang, betroffener Körperregion und individuellem Heilungsverlauf unterschiedlich äußern. Die konkrete Ausprägung ist stets einzelfallabhängig.

  • Bleibende Funktionsbeeinträchtigungen
  • Dauerhafte Bewegungseinschränkungen
  • Anhaltende körperliche Einschränkungen

Feststellung und Bewertung

Die Feststellung von Dauerfolgen erfolgt in der Regel durch medizinische Begutachtungen. Dabei wird geprüft, ob eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt und in welchem Umfang diese nach den Versicherungsbedingungen zu berücksichtigen ist.

  • Ärztliche Untersuchungen
  • Medizinische Gutachten
  • Vertragliche Bewertungsmaßstäbe

Begutachtung

Abgrenzung und Besonderheiten

Dauerfolgen sind von vorübergehenden Beschwerden sowie von vorbestehenden Erkrankungen abzugrenzen. Maßgeblich ist die Ursächlichkeit des Unfallereignisses. Tarifliche Unterschiede können die Bewertung und Berücksichtigung beeinflussen.

  • Abgrenzung zu Vorerkrankungen
  • Unterscheidung zwischen vorübergehend und dauerhaft
  • Tarifabhängige Regelungen

Unfallfolgen

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Dauerfolgen?

Dauerfolgen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen, die infolge eines Unfallereignisses dauerhaft bestehen bleiben.

Wann gelten Unfallfolgen als dauerhaft?

Unfallfolgen gelten als dauerhaft, wenn nach Abschluss der Heilbehandlung keine wesentliche Besserung mehr zu erwarten ist.

Wer stellt Dauerfolgen fest?

Die Feststellung erfolgt in der Regel durch ärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten.

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