Begutachtung
Die Begutachtung dient der medizinischen und sachlichen Bewertung von Unfallfolgen im Rahmen der Unfallversicherung. Sie erfolgt auf Grundlage ärztlicher Untersuchungen und ist maßgeblich für die Feststellung von Dauerhaftigkeit und Umfang möglicher Beeinträchtigungen.
Einordnung der Begutachtung
Die Begutachtung ist ein Verfahren zur objektiven Bewertung gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einem Unfallereignis. Sie dient dazu festzustellen, ob Unfallfolgen dauerhaft bestehen und in welchem Umfang diese den vertraglichen Voraussetzungen der Unfallversicherung entsprechen.
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Ablauf einer Begutachtung
Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch eine ärztliche Untersuchung. Dabei werden vorhandene Befunde ausgewertet und der aktuelle Gesundheitszustand dokumentiert. Der genaue Ablauf kann je nach Einzelfall und vertraglicher Regelung variieren.
- Erhebung medizinischer Befunde
- Körperliche Untersuchung
- Dokumentation der Unfallfolgen
Bewertungsgrundlagen
Grundlage der Begutachtung sind medizinische Erkenntnisse sowie die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags. Dabei wird geprüft, ob eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt und wie diese einzuordnen ist.
- Ärztliche Unterlagen und Befunde
- Vertragliche Bewertungsmaßstäbe
- Feststellung der Dauerhaftigkeit
Abgrenzung und Besonderheiten
Die Begutachtung ersetzt keine medizinische Behandlung und stellt keine Therapieempfehlung dar. Sie dient ausschließlich der sachlichen Bewertung im Versicherungszusammenhang. Abweichungen zwischen unterschiedlichen Gutachten sind möglich.
- Keine therapeutische Funktion
- Vertragliche Zweckbindung
- Mögliche Unterschiede zwischen Gutachten
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine Begutachtung?
Eine Begutachtung ist die medizinische Bewertung von Unfallfolgen zur Feststellung von Dauerhaftigkeit und Umfang der Beeinträchtigung.
Wer führt eine Begutachtung durch?
Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch Ärztinnen oder Ärzte mit entsprechender fachlicher Qualifikation.
Ist das Ergebnis der Begutachtung bindend?
Das Ergebnis dient als Grundlage für die Leistungsprüfung, maßgeblich sind jedoch die vertraglichen Versicherungsbedingungen.