Begutachtung

Einordnung der Begutachtung

Die Begutachtung ist ein Verfahren zur objektiven Bewertung gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einem Unfallereignis. Sie dient dazu festzustellen, ob Unfallfolgen dauerhaft bestehen und in welchem Umfang diese den vertraglichen Voraussetzungen der Unfallversicherung entsprechen.

Ablauf einer Begutachtung

Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch eine ärztliche Untersuchung. Dabei werden vorhandene Befunde ausgewertet und der aktuelle Gesundheitszustand dokumentiert. Der genaue Ablauf kann je nach Einzelfall und vertraglicher Regelung variieren.

  • Erhebung medizinischer Befunde
  • Körperliche Untersuchung
  • Dokumentation der Unfallfolgen

Bewertungsgrundlagen

Grundlage der Begutachtung sind medizinische Erkenntnisse sowie die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags. Dabei wird geprüft, ob eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt und wie diese einzuordnen ist.

  • Ärztliche Unterlagen und Befunde
  • Vertragliche Bewertungsmaßstäbe
  • Feststellung der Dauerhaftigkeit

Invalidität

Abgrenzung und Besonderheiten

Die Begutachtung ersetzt keine medizinische Behandlung und stellt keine Therapieempfehlung dar. Sie dient ausschließlich der sachlichen Bewertung im Versicherungszusammenhang. Abweichungen zwischen unterschiedlichen Gutachten sind möglich.

  • Keine therapeutische Funktion
  • Vertragliche Zweckbindung
  • Mögliche Unterschiede zwischen Gutachten

Unfallfolgen

FAQ – Häufige Fragen

Was ist eine Begutachtung?

Eine Begutachtung ist die medizinische Bewertung von Unfallfolgen zur Feststellung von Dauerhaftigkeit und Umfang der Beeinträchtigung.

Wer führt eine Begutachtung durch?

Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch Ärztinnen oder Ärzte mit entsprechender fachlicher Qualifikation.

Ist das Ergebnis der Begutachtung bindend?

Das Ergebnis dient als Grundlage für die Leistungsprüfung, maßgeblich sind jedoch die vertraglichen Versicherungsbedingungen.

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