Kosten-Unfallversicherung

Kosten-Unfallversicherung Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten (medizinischer Notfall) als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge. Unfallversicherung Diese Unfallversicherung umfasst zahlreiche Leistungen

Unfallrente

Unfallrente Lebenslängliche Rentenleistung, wenn ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 Prozent führt. Vereinbart wird ein fester monatlicher Rentenbetrag. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten.

Übergangsleistung

Übergangsleistung Übergangsleistungen sind finanzielle Leistung im Invaliditätsfall, wenn nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 Prozent besteht und bis dahin ununterbrochen bestanden hat, der Invaliditätsgrad aber noch nicht

Todesfallleistung

Todesfallleistung Im Rahmen der privaten Unfallversicherung wird die Todesfallleistung gewährt, wenn ein Unfall innerhalb eines Jahres, gerechnet vom Unfalltag, zum Tod des Versicherten führt. Die Leistung entspricht der im Versicherungsvertrag vereinbarten Todesfallsumme. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten.

Sofortleistung

Sofortleistung Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die

Reha-Leistungen

Reha-Leistungen Die soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde 1995 als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) gesetzlich geregelt. Entsprechende Bestimmungen bestehen auch für privat Krankenversicherte, die kraft § 23 SGB XI zu einer privaten Pflegeversicherung

Hilfs- und Pflegeleistungen

Hilfs- und Pflegeleistungen Die Pflegeversicherung dient in der Bundesrepublik Deutschland zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung als Sozialversicherung und Pflegezusatzversicherungen. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten.

Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld Eine Krankenhaustagegeldversicherung leistet für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung oder eines Krankenhausaufenthaltes einen bei Vertragsabschluss vereinbarten festen Geldbetrag pro Tag (auch für Samstage und Sonntage). Aufnahme- und Entlassungstage werden wie ganze Tage mitberücksichtigt. Üblicherweise ist die Höhe der

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