Unfalldefinition in der Unfallversicherung – sachliche Abgrenzung
Ob Leistungen aus einer Unfallversicherung vorgesehen sind, hängt maßgeblich davon ab, ob ein Ereignis als Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen eingeordnet werden kann. Die Unfalldefinition dient der Abgrenzung versicherter Ereignisse.
Was gilt als Unfall?
Ein Unfall liegt nach den üblichen Versicherungsbedingungen vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führt. Maßgeblich ist dabei die vertraglich festgelegte Definition.
Zentrale Merkmale eines Unfalls
Die Unfalldefinition basiert auf mehreren Kriterien, die gemeinsam erfüllt sein müssen. Erst durch diese Merkmale lässt sich ein Ereignis als versicherter Unfall einordnen.
- Plötzlicher Eintritt des Ereignisses
- Einwirkung von außen auf den Körper
- Unfreiwilligkeit des Geschehens
Abgrenzung zu anderen Ereignissen
Nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung erfüllt automatisch die Kriterien eines Unfalls. Versicherungsbedingungen grenzen Unfälle unter anderem gegenüber Krankheiten, Abnutzungserscheinungen oder inneren Ursachen ab.
- Krankheiten ohne äußere Einwirkung
- Allmählich eintretende Beeinträchtigungen
- Gesundheitliche Schäden ohne Unfallereignis
Bedeutung der Unfalldefinition für Leistungen
Die Einordnung eines Ereignisses als Unfall bildet die Grundlage für die weitere Leistungsprüfung. Erst wenn die Unfalldefinition erfüllt ist, kann geprüft werden, ob und in welchem Umfang Leistungen vorgesehen sind.
- Prüfung des Unfallhergangs
- Bewertung der gesundheitlichen Folgen
- Abgleich mit den Versicherungsbedingungen
FAQ – Häufige Fragen
Ist jeder Sturz automatisch ein Unfall?
Nicht jeder Sturz gilt automatisch als versicherter Unfall. Entscheidend ist, ob die vertraglichen Kriterien der Unfalldefinition erfüllt sind.
Spielt der Unfallort eine Rolle?
Der Unfallort kann für die Einordnung relevant sein, ist jedoch allein nicht ausschlaggebend. Maßgeblich ist der gesamte Unfallhergang.
Wer entscheidet, ob ein Unfall vorliegt?
Die Einordnung erfolgt durch den Versicherer auf Grundlage der gemeldeten Angaben und der vertraglichen Regelungen.