Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist auf die finanzielle Absicherung von gesundheitlichen Folgen eines Unfallereignisses ausgerichtet. Sie kann Leistungen vorsehen, wenn durch einen Unfall vorübergehende oder dauerhafte Beeinträchtigungen entstehen. Die Inhalte dienen der sachlichen Einordnung und ersetzen keine individuelle Beratung.
Einordnung der Unfallversicherung
Die Unfallversicherung gehört zu den Personenversicherungen und knüpft an ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis an. Maßgeblich ist das definierte Unfallgeschehen sowie die daraus resultierende gesundheitliche Beeinträchtigung.
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Abgrenzung zu anderen Absicherungen
Die Unfallversicherung ist von anderen Absicherungsformen abzugrenzen, da sie nicht an Krankheiten oder altersbedingte Einschränkungen anknüpft, sondern ausschließlich an ein vertraglich definiertes Unfallereignis.
- Bezug auf Unfallereignisse
- Abgrenzung zur Krankenversicherung
- Unterschied zur Berufsunfähigkeit
Mögliche Leistungsbereiche
Je nach vertraglicher Ausgestaltung können unterschiedliche Leistungsbereiche vorgesehen sein, die sich an Art, Umfang und Dauer der Unfallfolgen orientieren.
- Einmalige oder laufende Geldleistungen
- Leistungen im Zusammenhang mit stationärer Behandlung
- Kosten für Rettung und Bergung
Bezug zum Alltag
Unfallereignisse können sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld auftreten und zu gesundheitlichen sowie finanziellen Folgen führen. Die Unfallversicherung ist auf die vertragliche Regelung solcher Folgen ausgerichtet.
- Unfälle im Haushalt und in der Freizeit
- Auswirkungen auf Mobilität und Selbstständigkeit
- Dauerhafte Folgen bei schweren Verletzungen
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, die finanzielle Leistungen bei gesundheitlichen Folgen eines Unfallereignisses vorsehen kann.
Welche Ereignisse sind maßgeblich?
Maßgeblich ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führt.
Welche Leistungen können vorgesehen sein?
Vorgesehen sein können unter anderem Geldleistungen, Leistungen bei stationärer Behandlung oder Kosten im Zusammenhang mit Rettung und Bergung.
