Transport
Transport bezeichnet Maßnahmen zur Verbringung einer verunfallten Person nach einem Unfallereignis. Ob und in welchem Umfang Transportleistungen im Rahmen der Unfallversicherung berücksichtigt werden, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Einordnung des Transports
Transportleistungen dienen der Verbringung der verunfallten Person vom Unfallort zu einer medizinischen Versorgungseinrichtung oder an einen anderen geeigneten Ort. Die Anerkennung solcher Leistungen innerhalb der Unfallversicherung ist vertraglich geregelt.
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de.
Arten von Transportleistungen
Je nach Unfallort, Schwere des Unfalls und Situation können unterschiedliche Transportarten erforderlich sein. Maßgeblich ist der unmittelbare Zusammenhang mit dem Unfallereignis.
- Krankentransport
- Rettungswagen- oder Notarzttransport
- Weitere vertraglich vorgesehene Transportformen
Kosten und vertragliche Regelungen
Ob Kosten für Transportleistungen übernommen werden, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen. In einigen Tarifen können bestimmte Transportarten oder Kostenobergrenzen festgelegt sein.
- Tariflich geregelte Kostenübernahme
- Mögliche Höchstbeträge
- Vertragliche Leistungsgrenzen
Abgrenzung und Besonderheiten
Transportleistungen sind von Rettungsmaßnahmen und nachfolgenden Behandlungsleistungen abzugrenzen. Nicht jeder Transport nach einem Unfall ist automatisch Bestandteil des Versicherungsschutzes.
- Abgrenzung zu Rettungsmaßnahmen
- Keine automatische Kostenübernahme
- Vertragliche Voraussetzungen maßgeblich
FAQ – Häufige Fragen
Was versteht man unter Transport?
Transport bezeichnet die Verbringung einer verunfallten Person nach einem Unfallereignis.
Sind Transportkosten immer versichert?
Nein, ob Transportkosten übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Wer führt Transportleistungen durch?
Transportleistungen werden in der Regel durch Rettungsdienste oder andere geeignete Dienstleister durchgeführt.