Rettung
Rettung bezeichnet Maßnahmen, die unmittelbar nach einem Unfallereignis zur Bergung, Versorgung oder Sicherung der verunfallten Person durchgeführt werden. Ob und in welchem Umfang Rettungsmaßnahmen im Rahmen der Unfallversicherung berücksichtigt werden, richtet sich nach den vertraglichen Versicherungsbedingungen.
Einordnung der Rettung
Rettungsmaßnahmen dienen der unmittelbaren Hilfeleistung nach einem Unfallereignis. Sie können erforderlich sein, um die verunfallte Person aus einer Gefahrenlage zu befreien oder eine medizinische Erstversorgung zu ermöglichen. Die Anerkennung im Versicherungsumfang ist vertraglich geregelt.
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de.
Arten von Rettungsmaßnahmen
Rettungsmaßnahmen können je nach Unfallort und Situation unterschiedlich ausgestaltet sein. Maßgeblich ist, dass sie im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen.
- Rettung aus Gefahrenlagen
- Medizinische Erstversorgung
- Einsatz von Rettungsdiensten
Kosten und vertragliche Berücksichtigung
Ob Kosten für Rettungsmaßnahmen übernommen werden, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen. In einigen Tarifen können bestimmte Kostenarten oder Höchstgrenzen vorgesehen sein.
- Kosten für Rettungsdienste
- Tariflich geregelte Kostenübernahme
- Vertragliche Höchstbeträge
Abgrenzung und Besonderheiten
Rettungsmaßnahmen sind von nachfolgenden Transport- oder Behandlungsleistungen abzugrenzen. Nicht jede Hilfeleistung nach einem Unfall ist automatisch als versicherte Rettung anzusehen.
- Abgrenzung zu Transportleistungen
- Keine automatische Kostenübernahme
- Vertragliche Regelungen maßgeblich
FAQ – Häufige Fragen
Was versteht man unter Rettung?
Rettung bezeichnet Maßnahmen zur unmittelbaren Hilfeleistung und Bergung nach einem Unfallereignis.
Sind Rettungskosten immer versichert?
Nein, ob Rettungskosten übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Wer führt Rettungsmaßnahmen durch?
Rettungsmaßnahmen werden in der Regel durch Rettungsdienste oder andere geeignete Einsatzkräfte durchgeführt.