Anspruch
Der Anspruch bezeichnet die vertragliche Voraussetzung, unter der Leistungen aus einer Unfallversicherung geltend gemacht werden können. Ob ein Anspruch besteht, richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und der Anerkennung des Unfallereignisses.
Einordnung des Anspruchs
Ein Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung entsteht nicht automatisch durch ein Unfallereignis. Maßgeblich ist, ob die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind und das Ereignis als versicherter Unfall anerkannt wird.
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Voraussetzungen für einen Anspruch
Damit ein Anspruch bestehen kann, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Vorliegen eines versicherten Unfallereignisses
- Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs
- Erfüllung vertraglicher Voraussetzungen
Prüfung des Anspruchs
Die Prüfung eines Anspruchs erfolgt durch den Versicherer auf Grundlage der gemeldeten Unterlagen und medizinischen Feststellungen. Dabei wird bewertet, ob die Voraussetzungen für eine Leistungserbringung vorliegen.
- Prüfung der Unfallmeldung
- Auswertung medizinischer Unterlagen
- Anwendung vertraglicher Regelungen
Abgrenzung und Besonderheiten
Nicht jeder Unfall oder jede gesundheitliche Beeinträchtigung begründet einen Anspruch. Ausschlüsse, Fristen oder Obliegenheiten können Einfluss auf die Anerkennung haben. Maßgeblich sind stets die vertraglichen Regelungen.
- Vertragliche Ausschlüsse
- Einhaltung von Fristen
- Obliegenheiten aus dem Vertrag
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Anspruch in der Unfallversicherung?
Ein Anspruch bezeichnet das vertraglich geregelte Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zu erhalten.
Entsteht ein Anspruch automatisch nach einem Unfall?
Nein, ein Anspruch entsteht erst, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt und geprüft wurden.
Wer prüft den Anspruch?
Die Prüfung erfolgt in der Regel durch den Versicherer auf Grundlage der Versicherungsbedingungen.