Anspruch

Einordnung des Anspruchs

Ein Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung entsteht nicht automatisch durch ein Unfallereignis. Maßgeblich ist, ob die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind und das Ereignis als versicherter Unfall anerkannt wird.

Voraussetzungen für einen Anspruch

Damit ein Anspruch bestehen kann, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Vorliegen eines versicherten Unfallereignisses
  • Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs
  • Erfüllung vertraglicher Voraussetzungen

Prüfung des Anspruchs

Die Prüfung eines Anspruchs erfolgt durch den Versicherer auf Grundlage der gemeldeten Unterlagen und medizinischen Feststellungen. Dabei wird bewertet, ob die Voraussetzungen für eine Leistungserbringung vorliegen.

  • Prüfung der Unfallmeldung
  • Auswertung medizinischer Unterlagen
  • Anwendung vertraglicher Regelungen

Begutachtung

Abgrenzung und Besonderheiten

Nicht jeder Unfall oder jede gesundheitliche Beeinträchtigung begründet einen Anspruch. Ausschlüsse, Fristen oder Obliegenheiten können Einfluss auf die Anerkennung haben. Maßgeblich sind stets die vertraglichen Regelungen.

  • Vertragliche Ausschlüsse
  • Einhaltung von Fristen
  • Obliegenheiten aus dem Vertrag

Leistungen

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Anspruch in der Unfallversicherung?

Ein Anspruch bezeichnet das vertraglich geregelte Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zu erhalten.

Entsteht ein Anspruch automatisch nach einem Unfall?

Nein, ein Anspruch entsteht erst, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt und geprüft wurden.

Wer prüft den Anspruch?

Die Prüfung erfolgt in der Regel durch den Versicherer auf Grundlage der Versicherungsbedingungen.

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