Rentenhöhe
Die Rentenhöhe bezeichnet den vertraglich festgelegten Betrag einer Unfallrente, der bei Eintritt der vereinbarten Voraussetzungen gezahlt werden kann. Wie hoch die Unfallrente ausfällt, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen und der anerkannten Beeinträchtigung.
Einordnung der Rentenhöhe
Die Rentenhöhe ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung einer Unfallrente. Sie bestimmt den regelmäßigen Zahlbetrag, der bei Vorliegen der vertraglich definierten Voraussetzungen ausgezahlt werden kann.
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Einflussfaktoren auf die Rentenhöhe
Die Höhe der Unfallrente wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Regelungen sowie das Ergebnis der medizinischen Feststellung.
- Vereinbarter Invaliditätsgrad
- Tariflich festgelegte Rentenhöhe
- Anerkannte Unfallfolgen
Berechnungsgrundlagen
Die Berechnung der Rentenhöhe erfolgt auf Grundlage der Versicherungsbedingungen. Dabei wird geprüft, ob der erforderliche Invaliditätsgrad erreicht ist und welche Rentenleistung vertraglich vorgesehen ist.
- Vertraglich vereinbarte Rentenbeträge
- Medizinische Begutachtung
- Tarifabhängige Bewertungsmaßstäbe
Abgrenzung und Besonderheiten
Die Rentenhöhe ist von einmaligen Kapitalleistungen oder Tagegeldzahlungen abzugrenzen. Zudem können tarifliche Besonderheiten Einfluss auf Anpassungen oder Staffelungen der Rentenzahlung haben.
- Abgrenzung zu Kapitalleistungen
- Mögliche Staffelungen oder Anpassungen
- Vertragliche Regelungen maßgeblich
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Rentenhöhe?
Die Rentenhöhe bezeichnet den vertraglich festgelegten Betrag einer Unfallrente.
Wovon hängt die Rentenhöhe ab?
Die Rentenhöhe hängt von den Versicherungsbedingungen, dem Invaliditätsgrad und der medizinischen Feststellung ab.
Ist die Rentenhöhe garantiert?
Die Rentenhöhe ist vertraglich festgelegt, ihre Auszahlung setzt jedoch die Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen voraus.