Begutachtung

1. Voraussetzungen

Eine Begutachtung wird durchgeführt, wenn nach einem Unfall der Verdacht auf dauerhafte Beeinträchtigungen besteht.
Sie ist notwendig, um Art, Umfang und Dauer der Unfallfolgen objektiv festzustellen.

  • Medizinisch dokumentierte Unfallfolgen
  • Verdacht auf dauerhafte körperliche Einschränkungen
  • Anforderung durch Versicherer oder behandelnde Ärzte

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2. Ablauf einer Begutachtung

Die Begutachtung folgt einem strukturierten Ablauf, um unfallbedingte Einschränkungen nachvollziehbar zu bewerten. Dabei werden medizinische Untersuchungen, Unterlagen und der individuelle Heilungsverlauf berücksichtigt.

  • Sichtung medizinischer Unterlagen
  • Körperliche Untersuchung durch Fachärzte
  • Bewertung funktioneller Einschränkungen
  • Vergleich mit der vertraglich vereinbarten Gliedertaxe
  • Erstellung eines medizinischen Gutachtens

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3. Für wen eine Begutachtung relevant ist

Eine Begutachtung betrifft alle Personen, bei denen nach einem Unfall langfristige Einschränkungen vermutet werden oder bei denen der Invaliditätsgrad ermittelt werden muss.

  • Versicherte mit bleibenden Unfallfolgen
  • Personen mit Funktionsverlust oder -minderung
  • Betroffene, die Invaliditätsleistungen beantragen

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4. Bedeutung für Leistungen & Tarife

Die Begutachtung hat direkten Einfluss auf die Höhe der Invaliditätsleistung. Das Ergebnis bestimmt den Invaliditätsgrad, der mit der Versicherungssumme verrechnet wird.

  • Grundlage für die Festlegung des Invaliditätsgrades
  • Direkter Einfluss auf die Höhe der Leistung
  • Objektive Entscheidungsbasis für Versicherer

5. FAQ – Häufige Fragen

Wer führt die Begutachtung durch?

Die Begutachtung wird durch unabhängige medizinische Fachärzte oder spezialisierte Gutachter durchgeführt.

Ist eine Begutachtung immer notwendig?

Sie ist erforderlich, wenn der Invaliditätsgrad oder das Ausmaß der Unfallfolgen festgestellt werden muss.

Welche Unterlagen müssen bereitgestellt werden?

In der Regel werden alle relevanten medizinischen Unterlagen wie Befunde, Arztberichte oder Bildmaterial benötigt.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025