Unfallfolgen

1. Voraussetzungen

Unfallfolgen liegen vor, wenn durch ein Unfallereignis dauerhafte Beeinträchtigungen zurückbleiben. Diese können körperlicher oder funktioneller Natur sein und müssen medizinisch nachweisbar sein.

  • Nachweis eines anerkannten Unfallereignisses
  • Vorliegen dauerhafter oder langfristiger Einschränkungen
  • Medizinische Dokumentation oder Gutachten erforderlich

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2. Arten von Unfallfolgen

Unfallfolgen können vielfältig sein und betreffen je nach Art und Schwere des Unfalls unterschiedliche Körperbereiche oder Funktionen.

  • Dauerhafte Funktionsminderung eines Körperteils
  • Sensible oder motorische Einschränkungen
  • Folgen operativer Eingriffe
  • Langfristige Bewegungseinschränkungen
  • Kombinierte körperliche und funktionelle Beeinträchtigungen

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3. Für wen Unfallfolgen besonders relevant sind

Unfallfolgen betreffen insbesondere Personen, die nach einem Unfall langfristige Einschränkungen erfahren oder dauerhaft medizinische Nachsorge benötigen.

  • Versicherte mit bleibenden Schäden
  • Personen mit Funktionsverlust einzelner Körperteile
  • Betroffene, die Invaliditätsleistungen beantragen

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4. Bedeutung für Leistungen & Tarife

Unfallfolgen bestimmen maßgeblich die Einstufung des Invaliditätsgrades. Je nach Ausmaß der Beeinträchtigung ergeben sich unterschiedliche Leistungsansprüche aus der Unfallversicherung.

  • Grundlage für die Invaliditätsbewertung
  • Direkter Einfluss auf die Höhe der Leistung
  • Kombination mehrerer Unfallfolgen möglich

5. FAQ – Häufige Fragen

Wann gelten Einschränkungen als Unfallfolgen?

Wenn Einschränkungen dauerhaft oder langfristig bestehen und eindeutig durch ein Unfallereignis verursacht wurden.

Wer legt fest, ob Unfallfolgen vorliegen?

In der Regel erfolgt die Feststellung durch behandelnde Ärzte oder medizinische Gutachter.

Haben Unfallfolgen Einfluss auf die Invaliditätsleistung?

Ja. Art und Ausmaß der Unfallfolgen bestimmen den Invaliditätsgrad und damit die Höhe der Leistung.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025