Invaliditätsgrad
Der Invaliditätsgrad beschreibt den Grad einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung infolge eines Unfalls. In der Unfallversicherung dient der Invaliditätsgrad der sachlichen Einordnung von Unfallfolgen und bildet eine Grundlage für die Bewertung möglicher vertraglich geregelter Leistungen.
Einordnung des Invaliditätsgrads
Der Invaliditätsgrad gibt an, in welchem Umfang eine dauerhafte Beeinträchtigung nach einem Unfall vorliegt. Er wird in Prozent ausgedrückt und bezieht sich auf die bleibenden Folgen eines Unfallereignisses. Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigung dauerhaft besteht und auf den Unfall zurückzuführen ist.
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Feststellung und Bewertung
Die Feststellung des Invaliditätsgrads erfolgt in der Regel auf Grundlage medizinischer Unterlagen und ärztlicher Begutachtungen. Dabei wird geprüft, in welchem Umfang körperliche oder geistige Funktionen dauerhaft eingeschränkt sind. Die Bewertung orientiert sich an objektivierbaren medizinischen Kriterien.
- Medizinische Diagnosen und Befunde
- Begutachtung des dauerhaften Zustands
- Dokumentation der Unfallfolgen
Bezug zur Unfallversicherung
In der Unfallversicherung wird der Invaliditätsgrad zur Einordnung möglicher Leistungen herangezogen. Die konkrete Auswirkung auf Leistungen ist vertraglich geregelt und abhängig von den jeweiligen Tarifbedingungen. Der festgestellte Grad allein begründet keinen automatischen Anspruch.
- Leistungen sind tarifabhängig geregelt
- Bewertung erfolgt im Rahmen der Leistungsprüfung
- Maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen
Abgrenzung und Besonderheiten
Der Invaliditätsgrad ist von anderen Bewertungsmaßstäben abzugrenzen, etwa von vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Erkrankungen ohne Unfallursache. Auch der medizinische Grad der Beeinträchtigung ist nicht mit sozialrechtlichen Einstufungen gleichzusetzen. Maßgeblich ist die vertraglich definierte Bewertung innerhalb der Unfallversicherung.
- Dauerhafte Beeinträchtigung erforderlich
- Abgrenzung zu vorübergehenden Unfallfolgen
- Unterschied zu sozialrechtlichen Bewertungen
FAQ – Häufige Fragen
Was beschreibt der Invaliditätsgrad?
Der Invaliditätsgrad beschreibt den Umfang einer dauerhaften Beeinträchtigung infolge eines Unfalls und wird in Prozent angegeben.
Wie wird der Invaliditätsgrad festgestellt?
Die Feststellung erfolgt auf Grundlage medizinischer Unterlagen und ärztlicher Begutachtungen.
Führt ein bestimmter Invaliditätsgrad automatisch zu Leistungen?
Ein festgestellter Invaliditätsgrad allein begründet keinen Anspruch. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen der Unfallversicherung.