Krankenhaustagegeld
Eine Krankenhaustagegeldversicherung leistet für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung oder eines Krankenhausaufenthaltes einen bei Vertragsabschluss vereinbarten festen Geldbetrag pro Tag (auch für Samstage und Sonntage). Aufnahme- und Entlassungstage werden wie ganze Tage mitberücksichtigt. Üblicherweise ist die Höhe der Absicherung frei wählbar und nicht einkommensabhängig. Sie dient zum Auffangen von Mehraufwänden, die nicht von anderen Leistungsträgern (Krankenversicherung) übernommen werden.
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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.