Unfallrente

Einordnung der Unfallrente

Die Unfallrente ist eine mögliche Form der laufenden Leistung innerhalb der Unfallversicherung und knüpft an eine dauerhaft bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung infolge eines Unfallereignisses an.

Voraussetzungen für eine Unfallrente

Eine Unfallrente kann vorgesehen sein, wenn infolge eines Unfallereignisses eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung festgestellt wird und der vertraglich definierte Invaliditätsgrad erreicht ist. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung
  • Feststellung eines Invaliditätsgrades
  • Vertraglich definierte Voraussetzungen

Invalidität

Höhe und Ausgestaltung

Die Höhe der Unfallrente sowie deren Laufzeit ergeben sich aus der vertraglichen Ausgestaltung. Abhängig vom Tarif können unterschiedliche Rentenhöhen oder Zahlungszeiträume vorgesehen sein.

  • Tarifabhängige Rentenhöhe
  • Laufende Zahlung über einen definierten Zeitraum
  • Vertraglich festgelegte Regelungen

Leistungen

Abgrenzung zu anderen Leistungen

Die Unfallrente ist von einmaligen Geldleistungen abzugrenzen, die ebenfalls Bestandteil einer Unfallversicherung sein können. Während Einmalzahlungen auf einen bestimmten Zeitpunkt bezogen sind, handelt es sich bei der Unfallrente um eine laufende Leistung.

  • Abgrenzung zu Einmalzahlungen
  • Unterschiedliche Leistungsformen
  • Vertraglich unterschiedliche Regelungen

FAQ – Häufige Fragen

Was ist eine Unfallrente?

Die Unfallrente ist eine mögliche laufende Geldleistung der Unfallversicherung bei dauerhaft festgestellter gesundheitlicher Beeinträchtigung.

Wann kann eine Unfallrente vorgesehen sein?

Eine Unfallrente kann vorgesehen sein, wenn ein vertraglich definierter Invaliditätsgrad infolge eines Unfallereignisses erreicht wird.

Ist die Unfallrente zeitlich begrenzt?

Ob und wie lange eine Unfallrente gezahlt wird, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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