Unfallrente

Was ist eine Unfallrente?

Die Unfallrente ist eine regelmäßig gezahlte Versicherungsleistung, die zusätzlich zu anderen Leistungen der privaten Unfallversicherung vereinbart werden kann. Sie knüpft an eine dauerhafte unfallbedingte Invalidität und einen vertraglich festgelegten Mindestinvaliditätsgrad an.

Sie ist von der einmaligen Invaliditäts-Kapitalleistung zu unterscheiden. Während sich die Kapitalleistung insbesondere aus Invaliditätssumme, Invaliditätsgrad und gegebenenfalls einer Progression berechnen kann, wird die Unfallrente nach den jeweiligen Vertragsbedingungen als vereinbarter monatlicher Rentenbetrag geleistet.

Laufende Leistung

Die Unfallrente wird bei erfüllten Voraussetzungen regelmäßig und nicht lediglich als einmalige Kapitalzahlung erbracht.

Dauerhafte Invalidität

Grundlage ist eine dauerhafte Beeinträchtigung, die nach den Regeln des Versicherungsvertrags auf den Unfall zurückzuführen ist.

Mindestinvaliditätsgrad

Der Vertrag legt fest, welcher unfallbedingte Invaliditätsgrad erreicht werden muss, damit die Unfallrente geleistet wird.

Welche Voraussetzungen für die laufende Rentenleistung erfüllt sein müssen, erläutert die Seite Anspruch.

Welche Voraussetzungen gelten?

Eine Unfallrente setzt zunächst voraus, dass dieser Leistungsbaustein im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Außerdem muss ein versicherter Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung geführt haben.

Der daraus ermittelte unfallbedingte Invaliditätsgrad muss mindestens die im Vertrag festgelegte Grenze erreichen. Die Höhe dieser Grenze ist nicht für alle Versicherungsverträge einheitlich und muss deshalb dem jeweiligen Tarif entnommen werden.

Versicherter Unfall

Das auslösende Ereignis muss nach den vereinbarten Bedingungen unter den Versicherungsschutz fallen.

Dauerhafte Beeinträchtigung

Die gesundheitlichen Unfallfolgen müssen nach den vertraglichen Bewertungsregeln als dauerhafte Invalidität berücksichtigt werden können.

Invaliditätsgrenze

Der festgestellte unfallbedingte Invaliditätsgrad muss die für die Unfallrente vereinbarte Mindestgrenze erreichen.

Wie der Grad der dauerhaften Beeinträchtigung bestimmt wird, beschreibt die Seite Invaliditätsgrad.

Wie werden Rentenhöhe und Rentenbeginn bestimmt?

Die Höhe der Unfallrente wird nicht automatisch proportional aus dem Invaliditätsgrad berechnet. Der Invaliditätsgrad entscheidet insbesondere darüber, ob die vertraglich vereinbarte Mindestgrenze für die Rentenleistung erreicht ist.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, richtet sich die monatliche Rentenhöhe nach dem vereinbarten Rentenbetrag beziehungsweise der hierfür vereinbarten Versicherungssumme und den weiteren Tarifbedingungen.

Auch der Rentenbeginn ist vertraglich geregelt. In den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft ist beispielsweise vorgesehen, dass die Unfallrente rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt wird, in dem sich der Unfall ereignet hat. Konkrete Versicherungsverträge können hiervon abweichen.

Invaliditätsgrad

Er ist insbesondere dafür maßgeblich, ob die vereinbarte Mindestgrenze für die Unfallrente erreicht wird.

Rentenbetrag

Die monatliche Leistung richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Unfallrente und nicht allein nach der Höhe des Invaliditätsgrades.

Leistungsbeginn

Wann die Rentenzahlung beginnt und ob sie rückwirkend erfolgt, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Weitere Einzelheiten zum Beginn der laufenden Leistung finden Sie unter Rentenbeginn. Die Berechnung und vertragliche Festlegung des monatlichen Betrags wird unter Rentenhöhe näher dargestellt.

Wie lange wird die Unfallrente gezahlt?

Die Dauer einer Unfallrente richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Tarife können eine lebenslange Zahlung vorsehen oder andere zeitliche beziehungsweise vertragliche Begrenzungen enthalten.

In den GDV-Musterbedingungen endet die Rentenzahlung, wenn die versicherte Person verstirbt oder wenn nach einer zulässigen Neubemessung der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter die für die Rente erforderliche Mindestgrenze sinkt.

Davon zu unterscheiden ist die Rentenanpassung. Eine bereits laufende Unfallrente erhöht sich nicht automatisch allein deshalb, weil sich Lebenshaltungskosten verändern oder gesundheitliche Einschränkungen stärker wahrgenommen werden. Eine Dynamik oder andere Anpassung muss im jeweiligen Vertrag vorgesehen sein.

Rentendauer

Wie lange die Unfallrente geleistet wird, ergibt sich aus den vereinbarten Bedingungen und möglichen Beendigungsregelungen.

Neubemessung

Eine spätere Neubewertung des Invaliditätsgrades kann nach den Vertragsbedingungen Auswirkungen auf den weiteren Rentenbezug haben.

Rentenanpassung

Eine Erhöhung oder andere Veränderung der laufenden Rente setzt eine entsprechende vertragliche Regelung voraus.

Die Regelungen zur Laufzeit der Rentenzahlung werden unter Rentendauer ausführlicher beschrieben. Die mögliche Rentenanpassung bildet einen davon getrennten Vertragsbereich.

Die Inhalte auf Kosten-Unfallversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben die Funktionsweise einer Unfallrente, ohne einen konkreten Invaliditätsgrad, Rentenanspruch oder Leistungsumfang eines bestimmten Versicherungsvertrags zu beurteilen.

FAQ – Häufige Fragen

Wann wird eine Unfallrente gezahlt?

Eine Unfallrente kann gezahlt werden, wenn dieser Leistungsbaustein vereinbart ist, ein versicherter Unfall zu einer dauerhaften Invalidität geführt hat und der vertraglich festgelegte Mindestinvaliditätsgrad erreicht wird.

Steigt die Unfallrente automatisch mit dem Invaliditätsgrad?

Nicht zwingend. Bei der Unfallrente ist der Invaliditätsgrad insbesondere für das Erreichen der vereinbarten Mindestgrenze relevant. Die monatliche Rentenhöhe richtet sich nach dem vereinbarten Rentenbetrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wird eine Unfallrente immer lebenslang gezahlt?

Nicht bei jedem Vertrag. Laufzeit, mögliche Beendigungsgründe und Auswirkungen einer späteren Neubemessung ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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