Todesfallleistung
Die Todesfallleistung ist eine vertraglich vereinbarte Geldleistung, die im Rahmen einer Unfallversicherung beim Tod der versicherten Person infolge eines Unfallereignisses vorgesehen sein kann. Ob und in welcher Höhe eine Todesfallleistung erbracht wird, richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Einordnung der Todesfallleistung
Die Todesfallleistung stellt eine einmalige Geldleistung dar, die bei Tod der versicherten Person infolge eines versicherten Unfallereignisses vorgesehen sein kann. Sie dient der finanziellen Unterstützung der Hinterbliebenen und ist von Leistungen aus anderen Versicherungsarten abzugrenzen.
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de.
Voraussetzungen für eine Todesfallleistung
Damit eine Todesfallleistung erbracht werden kann, müssen die vertraglich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Maßgeblich ist, dass der Tod ursächlich auf ein versichertes Unfallereignis zurückzuführen ist.
- Vorliegen eines versicherten Unfallereignisses
- Ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfall und Tod
- Einhaltung vertraglicher Fristen und Bedingungen
Begünstigte und Auszahlung
Die Auszahlung der Todesfallleistung erfolgt an die vertraglich benannten Bezugsberechtigten. Sind keine Begünstigten festgelegt, gelten die Regelungen der Versicherungsbedingungen.
- Vertraglich benannte Bezugsberechtigte
- Einmalige Auszahlung
- Prüfung der vertraglichen Voraussetzungen
Abgrenzung und Besonderheiten
Die Todesfallleistung ist von Kapital- oder Rentenleistungen bei Invalidität sowie von Leistungen aus einer Risikolebensversicherung abzugrenzen. Nicht jede Unfallversicherung sieht eine Todesfallleistung vor.
- Abgrenzung zu Invaliditätsleistungen
- Keine laufende Zahlung
- Vertragliche Regelungen maßgeblich
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine Todesfallleistung?
Eine Todesfallleistung ist eine vertraglich vereinbarte Geldleistung, die beim Tod der versicherten Person infolge eines Unfallereignisses gezahlt werden kann.
Wer erhält die Todesfallleistung?
Die Auszahlung erfolgt an die vertraglich benannten Bezugsberechtigten oder nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen.
Erfolgt die Auszahlung automatisch?
Nein, die Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung der vertraglichen Voraussetzungen.