Todesfallleistung

Was ist eine Todesfallleistung?

Die Todesfallleistung ist eine mögliche Leistungsart der privaten Unfallversicherung. Vereinbart wird eine bestimmte Versicherungssumme, die bei einem unfallbedingten Tod unter den im Vertrag festgelegten Voraussetzungen ausgezahlt werden kann.

Sie gehört nicht automatisch zu jeder Unfallversicherung. Ob eine Todesfallleistung versichert ist und welche Summe vorgesehen ist, ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.

Vereinbarte Versicherungssumme

Die Höhe der Leistung richtet sich nach der für den Todesfall vereinbarten Versicherungssumme.

Unfallbedingter Tod

Voraussetzung ist, dass der Tod nach den Vertragsbedingungen auf ein versichertes Unfallereignis zurückzuführen ist.

Einmalige Geldleistung

Die Todesfallleistung wird als einmalige vertraglich vereinbarte Geldleistung erbracht und ist keine laufende Unfallrente.

Weitere mögliche Leistungsarten der privaten Unfallversicherung werden unter Leistungen dargestellt.

Welche Voraussetzungen gelten?

Für eine Todesfallleistung müssen die im Vertrag vorgesehenen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist insbesondere der ursächliche Zusammenhang zwischen einem versicherten Unfall und dem Tod der versicherten Person.

Unfallversicherungsbedingungen können außerdem Fristen vorsehen, innerhalb derer der Tod nach dem Unfall eingetreten sein muss. Auch Anzeige-, Nachweis- und Mitwirkungspflichten können für die Leistungsprüfung von Bedeutung sein.

Versicherter Unfall

Das auslösende Ereignis muss unter die für den Vertrag geltende Unfalldefinition fallen.

Ursächlicher Zusammenhang

Der Tod muss nach den Versicherungsbedingungen auf die Folgen des versicherten Unfallereignisses zurückzuführen sein.

Fristen und Nachweise

Welche Fristen gelten und welche Unterlagen für die Prüfung benötigt werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Wie ein versichertes Unfallereignis vertraglich beschrieben werden kann, erläutert die Seite Unfalldefinition.

Wer erhält die Todesfallleistung?

Wer die vereinbarte Todesfallleistung erhält, richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und einer gegebenenfalls festgelegten Bezugsberechtigung.

Ist eine bezugsberechtigte Person wirksam bestimmt, kann die Leistung entsprechend dieser Festlegung ausgezahlt werden. Fehlt eine solche Bestimmung, sind die Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrags und die sonst maßgeblichen rechtlichen Vorgaben entscheidend.

Bezugsberechtigung

Im Vertrag kann festgelegt werden, wer im versicherten Todesfall die vereinbarte Leistung erhalten soll.

Leistungsprüfung

Vor der Auszahlung prüft der Versicherer, ob die vereinbarten Voraussetzungen für die Todesfallleistung erfüllt sind.

Versicherungssumme

Die Auszahlung richtet sich nach der für den Todesfall vereinbarten Summe und den geltenden Vertragsbedingungen.

Die einmalige Geldleistung ist von anderen Kapitalzahlungen der Unfallversicherung zu unterscheiden. Weitere Informationen finden Sie unter Kapitalleistung.

Abgrenzung zu anderen Leistungen

Die Todesfallleistung der Unfallversicherung setzt einen versicherten Unfall als Ursache voraus. Damit unterscheidet sie sich insbesondere von einer Risikolebensversicherung, deren Todesfallschutz nicht auf einen Unfall als Ursache beschränkt ist.

Auch von der Invaliditätsleistung ist die Todesfallleistung zu unterscheiden. Die Invaliditätsleistung knüpft an eine dauerhafte unfallbedingte Beeinträchtigung an. Für den Fall, dass eine versicherte Person nach einem Unfall verstirbt, können die Versicherungsbedingungen besondere Regelungen zum Verhältnis von Invaliditäts- und Todesfallleistung enthalten.

Todesfallleistung

Sie knüpft an den unfallbedingten Tod und die dafür vereinbarte Versicherungssumme an.

Invaliditätsleistung

Sie betrifft dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen infolge eines versicherten Unfalls.

Unfallrente

Eine vereinbarte Unfallrente ist eine laufende Leistung und setzt die dafür im Vertrag festgelegten Voraussetzungen voraus.

Weitere Informationen zu dauerhaften Unfallfolgen finden Sie unter Invalidität.

Die Inhalte auf Kosten-Unfallversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben Voraussetzungen, Auszahlung und Abgrenzung der Todesfallleistung, ohne eine bestimmte Versicherungssumme, einen Tarif oder einen Vertragsabschluss zu empfehlen.

FAQ – Häufige Fragen

Was ist die Todesfallleistung einer Unfallversicherung?

Die Todesfallleistung ist eine vereinbarte einmalige Geldleistung, die erbracht werden kann, wenn die versicherte Person infolge eines versicherten Unfalls verstirbt und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer erhält die Todesfallleistung?

Die Auszahlung richtet sich nach einer gegebenenfalls vereinbarten Bezugsberechtigung und den Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.

Ist die Todesfallleistung dasselbe wie eine Risikolebensversicherung?

Nein. Die Todesfallleistung einer Unfallversicherung setzt einen versicherten Unfall als Ursache voraus. Eine Risikolebensversicherung ist dagegen nicht auf einen Unfalltod als Leistungsauslöser beschränkt.

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