Tagegeld
Tagegeld bezeichnet eine vertraglich vereinbarte tägliche Geldleistung, die im Zusammenhang mit einem Unfallereignis gezahlt werden kann. Ob und in welchem Umfang Tagegeldleistungen vorgesehen sind, richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Einordnung des Tagegelds
Das Tagegeld ist eine ergänzende Leistungsart innerhalb der Unfallversicherung. Es dient der finanziellen Unterstützung für jeden Kalendertag, an dem die vertraglich definierten Voraussetzungen vorliegen.
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de.
Voraussetzungen für Tagegeld
Damit Tagegeld gezahlt werden kann, müssen die vertraglich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen sowie der anerkannte Zusammenhang mit dem Unfallereignis.
- Vorliegen eines versicherten Unfallereignisses
- Erfüllung tariflicher Voraussetzungen
- Gegebenenfalls ärztliche Feststellungen
Höhe und Dauer der Zahlung
Die Höhe des Tagegelds sowie die Dauer der Zahlung sind vertraglich geregelt. Sie können abhängig vom Tarif, vom Unfallhergang und von festgelegten Leistungsgrenzen variieren.
- Vertraglich vereinbarter Tagessatz
- Tariflich festgelegte Bezugsdauer
- Mögliche Leistungsbegrenzungen
Abgrenzung und Besonderheiten
Tagegeld ist von Renten- oder Kapitalleistungen abzugrenzen. Nicht jede Unfallversicherung sieht Tagegeldleistungen vor, und nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung begründet einen Anspruch.
- Abgrenzung zu Kapitalleistungen
- Abgrenzung zu Rentenleistungen
- Vertragliche Regelungen maßgeblich
FAQ – Häufige Fragen
Was ist Tagegeld?
Tagegeld ist eine vertraglich vereinbarte tägliche Geldleistung im Zusammenhang mit einem Unfallereignis.
Ist Tagegeld immer Bestandteil der Unfallversicherung?
Nein, ob Tagegeld vorgesehen ist, hängt vom jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab.
Wird Tagegeld automatisch gezahlt?
Nein, die Zahlung erfolgt erst nach Prüfung der vertraglichen Voraussetzungen.