Tagegeld

Einordnung des Tagegelds

Das Tagegeld ist eine ergänzende Leistungsart innerhalb der Unfallversicherung. Es dient der finanziellen Unterstützung für jeden Kalendertag, an dem die vertraglich definierten Voraussetzungen vorliegen.

Voraussetzungen für Tagegeld

Damit Tagegeld gezahlt werden kann, müssen die vertraglich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen sowie der anerkannte Zusammenhang mit dem Unfallereignis.

  • Vorliegen eines versicherten Unfallereignisses
  • Erfüllung tariflicher Voraussetzungen
  • Gegebenenfalls ärztliche Feststellungen

Höhe und Dauer der Zahlung

Die Höhe des Tagegelds sowie die Dauer der Zahlung sind vertraglich geregelt. Sie können abhängig vom Tarif, vom Unfallhergang und von festgelegten Leistungsgrenzen variieren.

  • Vertraglich vereinbarter Tagessatz
  • Tariflich festgelegte Bezugsdauer
  • Mögliche Leistungsbegrenzungen

Leistungsarten

Abgrenzung und Besonderheiten

Tagegeld ist von Renten- oder Kapitalleistungen abzugrenzen. Nicht jede Unfallversicherung sieht Tagegeldleistungen vor, und nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung begründet einen Anspruch.

  • Abgrenzung zu Kapitalleistungen
  • Abgrenzung zu Rentenleistungen
  • Vertragliche Regelungen maßgeblich

Anspruch

FAQ – Häufige Fragen

Was ist Tagegeld?

Tagegeld ist eine vertraglich vereinbarte tägliche Geldleistung im Zusammenhang mit einem Unfallereignis.

Ist Tagegeld immer Bestandteil der Unfallversicherung?

Nein, ob Tagegeld vorgesehen ist, hängt vom jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab.

Wird Tagegeld automatisch gezahlt?

Nein, die Zahlung erfolgt erst nach Prüfung der vertraglichen Voraussetzungen.

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