Tagegeld

1. Voraussetzungen

Die Auszahlung von Tagegeld erfolgt, wenn eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt und diese medizinisch bestätigt wurde.
Das Tagegeld wird nur für den Zeitraum gewährt, in dem keine berufliche Tätigkeit möglich ist.

  • Anerkanntes Unfallereignis
  • Medizinisch festgestellte Arbeitsunfähigkeit
  • Vorliegen eines vertraglich vereinbarten Tagegeldbausteins

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2. Wie das Tagegeld funktioniert

Das Tagegeld dient als Ersatzleistung für den Zeitraum, in dem die Arbeitsfähigkeit aufgrund eines Unfalls vorübergehend eingeschränkt ist. Die Höhe des Tagegeldes wird bei Vertragsabschluss festgelegt.

  • Tägliche Zahlung während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit
  • Höhe abhängig vom vereinbarten Tagegeldsatz
  • Zahlung bis zur medizinischen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
  • Unterstützung zur Deckung laufender Kosten
  • Individuell wählbare Tagegeldsummen je nach Tarif

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3. Für wen Tagegeld besonders relevant ist

Tagegeld ist besonders wichtig für Personen, die durch unfallbedingte Ausfallzeiten finanzielle Einbußen haben oder laufende Verpflichtungen abdecken müssen.

  • Arbeitnehmer mit Einkommensausfällen
  • Selbstständige mit laufenden Betriebskosten
  • Personen mit finanziellen Verpflichtungen während der Arbeitsunfähigkeit

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4. Bedeutung des Tagegeldes für Tarife

Das Tagegeld ist häufig ein optionaler Tarifbaustein der Unfallversicherung. Seine Ausgestaltung beeinflusst den Gesamtschutz während der Genesungsphase.

  • Flexible Höhe der Tagegeldsumme
  • Relevanz für die Überbrückung finanzieller Einbußen
  • Unterschiedliche Tarifmodelle je nach Leistungsumfang

5. FAQ – Häufige Fragen

Wie lange wird Tagegeld gezahlt?

Tagegeld wird je nach Tarif für die Dauer der unfallbedingten medizinisch bestätigten Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Wie wird die Höhe des Tagegeldes bestimmt?

Die Höhe ergibt sich aus dem vertraglich vereinbarten Tagegeldsatz.

Kann Tagegeld rückwirkend gezahlt werden?

Ja. Liegt ein medizinisch bestätigter Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit vor, kann Tagegeld rückwirkend gezahlt werden – abhängig vom Tarif.



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