Sofortleistung in der Privaten Unfallversicherung

Ein schwerer Unfall kann das Leben von heute auf morgen verändern. Neben gesundheitlichen Folgen entstehen oft sofortige finanzielle Belastungen, sei es für medizinische Versorgung, notwendige Umbaumaßnahmen oder den kurzfristigen Verdienstausfall. Die Sofortleistung in der privaten Unfallversicherung hilft, solche Kosten unmittelbar abzufedern.


1. Was ist die Sofortleistung in der Unfallversicherung?

Die Sofortleistung ist eine einmalige Geldzahlung, die der Versicherte direkt nach einem Unfall erhält, wenn eine schwere Verletzung oder ein bestimmter Invaliditätsgrad festgestellt wird. Diese Leistung dient dazu, erste finanzielle Belastungen schnell zu decken.

📌 Wichtige Merkmale:
Sofortige finanzielle Unterstützung, unabhängig von anderen Versicherungsleistungen
Direkte Auszahlung, sobald die Diagnose gestellt ist
Keine Wartezeit, Leistung greift unmittelbar nach Unfall

💡 Beispiel: Ein Versicherter erleidet eine Querschnittslähmung nach einem Autounfall. Die Versicherung zahlt sofort eine vereinbarte Sofortleistung von 10.000 €, um erste Kosten zu decken.


2. Wann wird die Sofortleistung gezahlt?

Die Sofortleistung wird ausgezahlt, wenn eine schwere Unfallfolge vorliegt. Je nach Tarif und Versicherer kann das unterschiedliche Verletzungen umfassen, z. B.:

Verlust von Gliedmaßen (z. B. Hand, Fuß, Arm)
Schwere Wirbelsäulenverletzungen (z. B. Querschnittslähmung)
Schwere Schädel-Hirn-Traumata
Erblindung oder Taubheit
Koma oder langanhaltende Bewusstlosigkeit

Wichtig: Die genaue Definition schwerer Verletzungen ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.


3. Welche Leistungen bietet die Sofortleistung?

Die Höhe der Sofortleistung variiert je nach Tarif und individueller Vereinbarung.

📊 Beispielhafte Sofortleistungen bei schweren Unfallfolgen:

Unfallfolge Mögliche Sofortleistung
Verlust einer Hand 5.000 – 10.000 €
Querschnittslähmung 10.000 – 50.000 €
Erblindung beider Augen 15.000 – 50.000 €
Koma (über 48 Std.) 5.000 – 20.000 €

💡 Zusätzliche Vorteile:
Sofortige finanzielle Entlastung für notwendige Maßnahmen
Flexible Nutzung, z. B. für medizinische Behandlungen oder Umbauten
Unabhängig von der endgültigen Invaliditätsfeststellung


4. Was kostet die Sofortleistung in der Unfallversicherung?

Die Kosten für eine Unfallversicherung mit Sofortleistung hängen von verschiedenen Faktoren ab:
📌 Alter des Versicherten
📌 Beruf und Risikogruppe
📌 Höhe der vereinbarten Sofortleistung

📊 Beispielhafte Monatsbeiträge für eine Unfallversicherung mit Sofortleistung:

Alter & Beruf 10.000 € Sofortleistung 25.000 € Sofortleistung 50.000 € Sofortleistung
30 Jahre, Büroangestellter 8 – 12 € 15 – 25 € 30 – 45 €
40 Jahre, Handwerker 12 – 18 € 25 – 35 € 50 – 70 €
50 Jahre, Selbstständiger 15 – 25 € 30 – 45 € 60 – 90 €

💡 Tipp: Die Sofortleistung kann als Zusatzbaustein in eine bestehende Unfallversicherung integriert werden.


5. Vor- und Nachteile der Sofortleistung

Vorteile:

Schnelle finanzielle Absicherung nach einem schweren Unfall
Keine Wartezeit, sofortige Auszahlung nach Diagnose
Individuell anpassbare Versicherungssumme
Keine Zweckbindung – das Geld kann frei verwendet werden

Nachteile:

Gilt nur bei bestimmten schweren Unfallfolgen
Leistungshöhe kann je nach Versicherer begrenzt sein
Nicht jede Unfallversicherung enthält eine Sofortleistung – oft als Zusatzbaustein buchbar


6. Fazit: Für wen lohnt sich die Sofortleistung?

Die Sofortleistung ist besonders sinnvoll für:
Selbstständige & Freiberufler, die sofortige finanzielle Hilfe benötigen
Personen mit hohen laufenden Kosten, die nach einem schweren Unfall abgesichert sein wollen
Menschen mit Familie, um Angehörige nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen
Personen, die nach einem Unfall teure Umbauten oder medizinische Maßnahmen finanzieren müssen

📌 Fazit: Die Sofortleistung ist eine wertvolle Ergänzung zur Unfallversicherung, die schnelle finanzielle Hilfe in einer Notlage bietet. Besonders bei schweren Unfallfolgen ist sie eine wichtige Unterstützung zur Deckung sofortiger Kosten. ✅

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Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.