Genesungsgeld

Leistungsart in der privaten Unfallversicherung. Versicherungsleistung in Form eines fest definierten Geldbetrags pro Tag, der an die versicherte Person nach einer vollstationären Behandlung ab der Entlassung aus dem Krankenhaus in der vereinbarten Höhe gezahlt wird.

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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.