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Die Vertragslaufzeit beträgt üblicherweise ein bis drei Jahre und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Die genauen Laufzeiten sind im Versicherungsvertrag festgelegt und können je nach Anbieter variieren.
Nein, eine ordentliche Kündigung ist meist nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten möglich. Wird diese Frist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Ja, bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Dieses muss innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung ausgeübt werden.
Ja, auch der Versicherer kann unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, beispielsweise nach einer Schadenregulierung oder bei nicht fristgerechter Beitragszahlung. Die Bedingungen hierfür sind im Vertrag und in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Nach der Kündigung endet der Versicherungsschutz mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Unfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten, sind nicht mehr versichert. Bereits entstandene Ansprüche bleiben jedoch bestehen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie dem gewählten Leistungsumfang, der Versicherungssumme, dem Alter und Beruf des Versicherten sowie eventuellen Zusatzbausteinen. Auch individuelle Risiken können die Beitragshöhe beeinflussen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Versicherer rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist zugehen. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung zu versenden.
Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei bestimmten Ereignissen möglich, zum Beispiel nach einer Schadenleistung oder bei Änderungen der Vertragsbedingungen. Sie muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Eintritt des Ereignisses erfolgen.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist grundsätzlich möglich. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt, um eine Versicherungslücke zu vermeiden.
In der Regel ist eine Beitragsfreistellung bei einer Unfallversicherung nicht möglich. Einige Anbieter bieten jedoch bei längerer Arbeitslosigkeit oder finanziellen Schwierigkeiten eine vorübergehende Beitragsreduktion oder einen Ruhensvertrag an. Die genauen Bedingungen sollten im Vertrag geprüft oder direkt beim Versicherer erfragt werden.
Beiträge können sich im Laufe der Zeit ändern, etwa durch Anpassungen an die allgemeine Kostenentwicklung oder durch individuelle Risikoänderungen. Beitragserhöhungen müssen vom Versicherer schriftlich mitgeteilt werden und geben dem Versicherungsnehmer meist ein Sonderkündigungsrecht.
Wird ein Beitrag nicht fristgerecht gezahlt, setzt der Versicherer in der Regel eine Nachfrist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, kann der Versicherungsschutz ruhen oder der Vertrag gekündigt werden. Bereits entstandene Ansprüche können dann unter Umständen verloren gehen.
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier bereitgestellten Informationen zur Unfallversicherung dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten können je nach Anbieter, Tarif, Alter, Beruf und persönlicher Situation variieren. Vor Abschluss, Änderung oder Kündigung eines Vertrags wird eine persönliche Beratung durch qualifizierte Fachleute empfohlen. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. (Stand: September 2025)
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