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Eine private Unfallversicherung bietet finanzielle Leistungen bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch einen Unfall. Dazu gehören insbesondere Invaliditätsleistungen, Unfallrente, Todesfallleistungen sowie verschiedene Zusatzleistungen.
Die Invaliditätsleistung ist eine einmalige Zahlung, wenn eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung infolge eines Unfalls besteht.
Die Unfallrente ist eine monatliche Zahlung, die bei besonders schweren oder dauerhaften Beeinträchtigungen gewährt wird. Sie soll den Verdienstausfall ausgleichen oder zusätzliche Kosten im Alltag abdecken.
Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn der Versicherte innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist infolge eines Unfalls verstirbt. Sie dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen und kann zur Deckung von Bestattungskosten oder laufenden Verpflichtungen genutzt werden.
Tagegeld wird bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall gezahlt, um Verdienstausfälle abzufedern. Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines unfallbedingten Krankenhausaufenthalts gezahlt und kann zur Deckung zusätzlicher Kosten verwendet werden.
Zusätzlich können Leistungen wie Genesungsgeld, Rehabilitationskosten, Bergungskosten, kosmetische Operationen oder Assistance-Leistungen vereinbart werden. Diese erweitern den Schutz und bieten Unterstützung in der Genesungsphase.
Progression bedeutet, dass sich die Höhe der Invaliditätsleistung mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional erhöht. Dadurch wird sichergestellt, dass bei besonders schweren Unfällen eine höhere Auszahlung erfolgt.
Viele Tarife übernehmen Kosten für notwendige Anpassungen im Wohnraum oder am Fahrzeug, wenn diese aufgrund einer unfallbedingten Behinderung erforderlich sind. Der Umfang der Kostenübernahme ist jedoch vom Tarif abhängig.
Je nach Tarif können Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen, Physiotherapie oder Pflegeleistungen übernommen werden. Es empfiehlt sich, den Leistungsumfang im Vertrag genau zu prüfen, da dies nicht immer automatisch enthalten ist.
Kosmetische Operationen infolge eines Unfalls können übernommen werden, wenn sie medizinisch notwendig sind oder dem Ausgleich äußerer Beeinträchtigungen dienen. Die Höhe der Erstattung variiert je nach Versicherer und Tarif.
Einige Versicherer übernehmen auch die Kosten für psychologische Betreuung oder Therapien, wenn diese aufgrund eines Unfalls erforderlich werden. Dies ist jedoch meist ein optionaler Zusatzbaustein und nicht automatisch im Grundschutz enthalten.
In der Regel gilt der Versicherungsschutz weltweit, häufig ohne zeitliche Begrenzung. Einzelne Versicherer können jedoch Einschränkungen für längere Auslandsaufenthalte oder bestimmte Länder vorsehen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher ratsam.
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier bereitgestellten Informationen zur Unfallversicherung dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten können je nach Anbieter, Tarif, Alter, Beruf und persönlicher Situation variieren. Vor Abschluss, Änderung oder Kündigung eines Vertrags wird eine persönliche Beratung durch qualifizierte Fachleute empfohlen. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. (Stand: September 2025)
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