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Ein Unfall liegt vor, wenn eine Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Diese Definition ist gesetzlich und vertraglich festgelegt und bildet die Grundlage für jede Leistungsprüfung.
Damit ein Unfall anerkannt wird, müssen vier Kriterien vorliegen: Er muss plötzlich, von außen, unfreiwillig und gesundheitsschädigend sein. Fehlt eines dieser Merkmale, kann die Versicherung die Leistung ablehnen.
Ja, auch selbstverschuldete Unfälle sind in der Regel versichert, solange sie nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, das ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen ist.
Ja, wenn die Verletzung durch ein plötzliches, äußeres Ereignis wie Stolpern, Ausrutschen oder einen Sturz verursacht wurde, gilt dies in der Regel als Unfall und ist versichert.
Ja, Verletzungen durch Einwirkungen wie Verbrennungen, Erfrierungen oder Sonnenstiche können ebenfalls als Unfälle anerkannt werden, wenn sie plötzlich auftreten und eine gesundheitliche Schädigung verursachen.
Viele Versicherer schließen Vergiftungen und Insektenstiche grundsätzlich aus, es sei denn, sie entstehen durch ein plötzliches und unvorhersehbares Ereignis. Hier lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen, da es Unterschiede zwischen den Anbietern gibt.
Sportverletzungen sind in der Regel versichert, sofern sie plötzlich auftreten und nicht durch bewusst eingegangenes Risiko oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei Extremsportarten können besondere Regelungen gelten.
Ja, private Unfallversicherungen gelten grundsätzlich rund um die Uhr – auch bei Haushaltsunfällen wie Stürzen von Leitern oder Verletzungen bei handwerklichen Tätigkeiten.
Ja, wenn ein Tier beispielsweise einen Menschen verletzt oder einen Sturz verursacht, gilt dies in der Regel als Unfall. Allerdings kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein, wenn ein erhöhtes Risiko bekannt war und nicht gemeldet wurde.
Ja, Verletzungen durch körperliche Gewalt oder Übergriffe gelten meist als Unfall, sofern sie plötzlich und unfreiwillig geschehen. Vorsätzliche Handlungen durch den Versicherten selbst sind jedoch ausgeschlossen.
Langsam eintretende Gesundheitsschäden wie Abnutzung, Überlastung oder Verschleiß gelten nicht als Unfall. Auch Krankheiten und deren Folgen sind in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit einem Unfallereignis.
Ja, die meisten privaten Unfallversicherungen bieten weltweiten Schutz. Allerdings können regionale Einschränkungen oder besondere Meldepflichten gelten, die vor einer Reise geprüft werden sollten.
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier bereitgestellten Informationen zur Unfallversicherung dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten können je nach Anbieter, Tarif, Alter, Beruf und persönlicher Situation variieren. Vor Abschluss, Änderung oder Kündigung eines Vertrags wird eine persönliche Beratung durch qualifizierte Fachleute empfohlen. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. (Stand: September 2025)
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