Reha-Leistungen

Reha-Leistungen Die soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde 1995 als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) gesetzlich geregelt. Entsprechende Bestimmungen bestehen auch für privat Krankenversicherte, die kraft § 23 SGB XI zu einer privaten Pflegeversicherung

Bergungskosten

Bergungskosten Unter Bergungskosten versteht man in der privaten Unfallversicherung die Kosten, die bei einem Unfall durch die Rettungsmaßnahmen des Verunglückten entstehen. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten. Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes

Invaliditätsleistung

Invaliditätsleistung Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die