Bergungskosten

Einordnung der Bergungskosten

Bergungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Rettung oder Bergung einer verunfallten Person entstehen können. In der Unfallversicherung können diese Kosten Bestandteil der vertraglich vorgesehenen Leistungen sein.

Voraussetzungen für Bergungskosten

Bergungskosten können vorgesehen sein, wenn nach einem vertraglich definierten Unfallereignis Maßnahmen zur Rettung, Suche oder Bergung erforderlich werden. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Vorliegen eines Unfallereignisses
  • Erforderliche Rettungs- oder Bergungsmaßnahme
  • Vertragliche Regelungen zur Kostenübernahme

Unfalldefinition

Umfang möglicher Kosten

Der Umfang der Bergungskosten kann je nach Situation und vertraglicher Ausgestaltung variieren. Häufig betreffen diese Kosten Einsätze von Rettungsdiensten oder technische Maßnahmen zur Bergung.

  • Kosten für Rettungs- und Bergungseinsätze
  • Aufwendungen für Suchmaßnahmen
  • Technische Hilfsmittel zur Bergung

Leistungen

Abgrenzung zu anderen Leistungen

Bergungskosten sind von anderen Leistungen der Unfallversicherung abzugrenzen, die auf gesundheitliche Folgen oder laufende Geldleistungen ausgerichtet sind. Sie betreffen ausschließlich Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfallereignis.

  • Keine Geldleistung bei Beeinträchtigung
  • Abgrenzung zu Invaliditätsleistungen
  • Kein Ersatz laufender Zahlungen

Invalidität

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Bergungskosten?

Bergungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Rettungs-, Such- oder Bergungsmaßnahmen nach einem Unfallereignis entstehen können.

Wann können Bergungskosten vorgesehen sein?

Bergungskosten können vorgesehen sein, wenn nach einem Unfallereignis Maßnahmen zur Rettung oder Bergung erforderlich werden und dies vertraglich geregelt ist.

Sind Bergungskosten immer unbegrenzt?

Nein, Umfang und Höhe der berücksichtigungsfähigen Bergungskosten ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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