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Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen, also wenn sich der Unfall während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem direkten Arbeitsweg ereignet. Die private Unfallversicherung bietet hingegen weltweiten Schutz rund um die Uhr – auch in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport.
Pflichtversichert sind in der Regel Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler, Studierende und bestimmte ehrenamtlich Tätige. Selbstständige und Freiberufler müssen sich in der Regel freiwillig versichern oder über eine private Unfallversicherung absichern.
Sie übernimmt medizinische Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen, berufliche Wiedereingliederung und zahlt Renten bei dauerhafter Erwerbsminderung oder an Hinterbliebene. Geldleistungen erfolgen jedoch nur bei anerkannten Arbeits- oder Wegeunfällen.
Sie zahlt einmalige Kapitalleistungen oder Renten bei Invalidität unabhängig davon, ob der Unfall im Beruf oder in der Freizeit passiert ist. Außerdem können Leistungen für Umbaukosten, kosmetische Operationen oder Hilfsmittel enthalten sein, die über den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehen.
Nein, die gesetzliche Unfallversicherung gilt ausschließlich für beruflich bedingte Unfälle oder Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück. Freizeitunfälle, Unfälle zu Hause oder im Urlaub sind nicht abgedeckt.
Ja, seit einer Gesetzesänderung sind auch Tätigkeiten im Homeoffice grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit sind hingegen nicht versichert.
Der direkte Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück ist versichert. Abweichungen vom direkten Weg können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, es sei denn, sie sind aus zwingenden Gründen notwendig, wie etwa das Bringen eines Kindes zur Betreuung.
In der Regel besteht Versicherungsschutz nur innerhalb Deutschlands und während dienstlich veranlasster Auslandsreisen. Private Reisen sind nicht abgesichert. Hier bietet eine private Unfallversicherung weltweiten Schutz.
Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen. Arbeitnehmer zahlen keinen Beitrag. Bei Selbstständigen oder freiwillig Versicherten müssen die Kosten jedoch selbst getragen werden.
Eine private Unfallversicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn ein umfassender Schutz auch außerhalb der Arbeit gewünscht wird oder wenn keine gesetzliche Absicherung besteht, wie es bei Selbstständigen oder nicht berufstätigen Personen der Fall ist.
Ja, beide Versicherungsarten können parallel bestehen. Im Falle eines versicherten Ereignisses leisten beide unabhängig voneinander und ergänzen sich gegenseitig.
Wenn die gesetzliche Versicherung einen Unfall nicht als Arbeits- oder Wegeunfall anerkennt, besteht kein Anspruch auf Leistungen. In solchen Fällen kann eine private Unfallversicherung helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Versicherungsschutz zu ergänzen.
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier bereitgestellten Informationen zur Unfallversicherung dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten können je nach Anbieter, Tarif, Alter, Beruf und persönlicher Situation variieren. Vor Abschluss, Änderung oder Kündigung eines Vertrags wird eine persönliche Beratung durch qualifizierte Fachleute empfohlen. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. (Stand: September 2025)
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