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Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, der zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Invalidität führt. Sie zahlt eine vereinbarte Leistung, wenn der Unfall zu dauerhaften Einschränkungen führt, und kann so Einkommensausfälle oder zusätzliche Kosten abfedern.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift z.B. bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, also bei Ereignissen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Die private Unfallversicherung bietet weltweiten Schutz rund um die Uhr – auch bei Unfällen in der Freizeit, beim Sport oder im Urlaub.
Grundsätzlich ist sie für alle Personen sinnvoll, die im Falle eines Unfalls ihre finanzielle Absicherung nicht allein über Einkommen, Rücklagen oder staatliche Leistungen sicherstellen können. Besonders empfehlenswert ist sie für Selbstständige, Kinder, Hausfrauen, Rentner oder Menschen mit risikoreichen Hobbys.
Typische Leistungen sind eine einmalige Kapitalzahlung bei Invalidität, Unfallrente bei dauerhafter Einschränkung, Todesfallleistung für Hinterbliebene, Kostenübernahme für Reha-Maßnahmen sowie Hilfsmittel oder Umbauten im Haushalt.
Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt. Auch bestimmte Infektionen, Vergiftungen oder allergische Reaktionen können je nach Vertrag eingeschlossen sein.
Ja, die meisten privaten Unfallversicherungen bieten weltweiten Schutz, unabhängig davon, wo der Unfall passiert. Einige Tarife unterscheiden jedoch zwischen vorübergehendem Aufenthalt und dauerhaftem Wohnsitz im Ausland.
Leistungsausschlüsse können beispielsweise bei vorsätzlichen Selbstverletzungen, Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bei Kriegsereignissen bestehen. Auch Krankheiten ohne Unfallursache sind in der Regel nicht versichert.
Die Höhe der Versicherungssumme hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Empfehlenswert ist eine Invaliditätsgrundsumme von mindestens dem Drei- bis Fünffachen des jährlichen Bruttoeinkommens, um langfristige Einkommenseinbußen ausgleichen zu können.
Die Leistung hängt vom Grad der Invalidität ab, der in einem ärztlichen Gutachten festgestellt wird. Bei geringen Verletzungen ohne bleibende Schäden erfolgt in der Regel keine Auszahlung. Einige Tarife bieten jedoch Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld an.
Ja, mehrere Unfallversicherungen können parallel bestehen. Im Leistungsfall werden die vereinbarten Leistungen addiert und unabhängig voneinander ausgezahlt.
Der Unfall sollte so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. In der Regel ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Zudem müssen die vom Versicherer geforderten Formulare und Nachweise vollständig eingereicht werden.
Der Abschluss ist in jedem Alter sinnvoll, da Unfälle jederzeit und unerwartet passieren können. Besonders frühzeitiger Versicherungsschutz ist für Familien mit Kindern und Personen ohne Absicherung durch eine gesetzliche Unfallversicherung empfehlenswert.
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier bereitgestellten Informationen zur Unfallversicherung dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten können je nach Anbieter, Tarif, Alter, Beruf und persönlicher Situation variieren. Vor Abschluss, Änderung oder Kündigung eines Vertrags wird eine persönliche Beratung durch qualifizierte Fachleute empfohlen. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. (Stand: September 2025)
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