Übergangsleistung
Übergangsleistungen sind finanzielle Leistung im Invaliditätsfall, wenn nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 Prozent besteht und bis dahin ununterbrochen bestanden hat, der Invaliditätsgrad aber noch nicht abschließend festgestellt und damit die Invaliditätsleistung erbracht werden kann.

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